Das offene OhrFerien: Ich will Erholung, nicht Geld!
Von meinen jährlichen vier Wochen Ferien konnte ich dieses Jahr einzig im Januar eine Woche beziehen.
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Von meinen jährlichen vier Wochen Ferien konnte ich dieses Jahr einzig im Januar eine Woche beziehen.
Die Arbeitslosenkasse will mir keine Vorschusszahlung gewähren. Ich kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen.
Anlässlich einer Kontrolle am Ausgang unserer Filiale wurde ich ertappt, wie ich in meiner Handtasche nicht bezahlte Beautyprodukte unseres Geschäfts unter einem Regenschirm verborgen hatte.
Mitte Mai bekam ich von meiner Arbeitgeberin die Kündigung per Ende Juni. Leider wurde ich kurz danach bis Mitte Juni krank. Darauf legte mir die Arbeitgeberin unter massivem Druck eine Aufhebungsvereinbarung vor.
Mein Vater lebt allein, ist gestürzt und braucht nun für einige Tage Unterstützung.
Ich habe per Ende November 2025 meine Arbeitsstelle verloren. Daraufhin habe ich mich auf den 1. Dezember 2025 bei der Arbeitslosenkasse zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung angemeldet.
In der Vergangenheit habe ich oft die Stelle gewechselt und einige Gelder bei den jeweiligen Pensionskassen (PK) meiner ehemaligen Arbeitgeber vergessen.
Ich muss dieses Jahr ausnahmsweise im Sommer an vier Sonntagen arbeiten. Habe ich Anspruch auf einen Lohnzuschlag?
Seit längerem bin ich als Coiffeuse in einem Salon angestellt. Nun habe ich ein attraktives Jobangebot in einem neu eröffneten Friseurgeschäft ganz in der Nähe erhalten.
Ich habe mich per Dezember 2025 arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenkasse verlangt von mir immer wieder dieselben Dokumente.
ch weiss nicht, ob meine Arbeitgeberin die AHV-Beiträge ihrer Angestellten zahlt. Kann ich herausfinden, ob meine Arbeitgeberin für mich AHV-Beiträge eingezahlt hat?
Ich war letztes Jahr krank und deshalb während zweieinhalb Monaten arbeitsunfähig.