Just Eat, Uber und Co.
Wer die App steuert, ist der Boss

Just Eat kopiert das Uber-Modell und entlässt deshalb Hunderte Kuriere. Dabei hat das Bundesgericht dieses Modell mehrfach für illegal erklärt. Doch viele Kantone und das Seco sind nicht motiviert, das Recht durchzusetzen. Seit Juni gibt es ausserdem eine weltweite Arbeitsnorm für Plattformarbeit. Was sie bringt und wo sie zu kurz greift.

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JUST EAT SETZT AUF ILLEGALES GESCHÄFTSMODELL: Und die Behörden schauen weg. (Foto: Keystone)

500 von 700 Kurierinnen und Kurieren will Just Eat entlassen und als Scheinselbständige weiterfahren lassen (work berichtete). «Es geht nur darum, die Konten der Konzernchefs zu füllen», sagt Fahrer Bob (Name geändert). Kurierin Lio Alves rechnet vor, dass sie künftig etwa doppelt so viel arbeiten müsste, um gleich viel zu verdienen (zum work-Artikel). Nur in Genf und in der Waadt entlässt Just Eat niemanden. Dort setzen die Behörden durch, was die Gerichte längst entschieden haben. Anderswo schauen sie zu.

Arbeit auf Abruf, Lohn pro Fahrt

Das Prinzip der Plattformarbeit ist einfach. Eine App vermittelt Aufträge: eine Pizza, eine Taxifahrt, eine Wohnungsreinigung, eine Übersetzung. Die Plattform sagt, sie bringe nur Angebot und Nachfrage zusammen. Tatsächlich organisiert die Software die Arbeit bis ins Detail. Sie teilt Aufträge zu, setzt die Preise fest, verfolgt jede Fahrt per GPS, bewertet die Leistung und kann Konten sperren. Fachleute nennen das «algorithmisches Management», also Führung durch Software. Das Risiko liegt bei den Arbeitenden:

Wartezeit bleibt unbezahlt, Velo, Handy, Unfall und Krankheit gehen auf eigene Rechnung.

Ein Fahrer bei einem Subunternehmen von Just Eat kommt auf gerade einmal 10 Franken pro Stunde (mehr dazu). Der Zürcher Taxifahrer Cem Kurun bringt es in einem work-Artikel auf den Punkt:

Im Moment diktieren Uber und Bolt die Preise, auch das zeigt, dass wir nicht selbständig sind.

VON WEGEN SELBSTSTÄNDIG: Taxifahrer Cem Kurun. (Foto: Raja Läubli)

Die Weltbank schätzt, dass weltweit zwischen 154 und 435 Millionen Menschen über Plattformen arbeiten. In der Schweiz waren es 2024 laut Arbeitskräfteerhebung 0,23 Prozent der 15- bis 74-Jährigen. Wobei die Statistik hier aus methodischen Gründen nicht das ganze Ausmass zeigt. Sie basiert auf standardisierten Haushaltsbefragung der ständigen Wohnbevölkerung und erfasst deshalb migrantische Arbeiterinnen und Arbeiter mit Kurzaufenthaltsbewilligung vielfach nicht korrekt.  

Doch auch wenn die 0,23 Prozent nach wenig tönen, sind sie nicht harmlos. Denn wo Plattformen mit Dumping wachsen, verschwinden anständigere Stellen. Die Migros-Tochter Smood hat im April den Betrieb eingestellt, über 400 Kuriere verloren ihre Arbeit. Die Wiesner-Gastronomie hat 120 eigene Velokuriere durch Uber Eats & Co. ersetzt (work berichtete).

Bundesgericht urteilte klar

Ob jemand selbständig oder angestellt ist, entscheidet über fast alles: Mindestlohn, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Ferien, Unfallversicherung, Arbeitgeberbeiträge an die AHV. Die Gerichte sind hier deutlich. Im Mai 2022 stufte das Bundesgericht die Genfer Uber-Eats-Kuriere als Angestellte ein, ebenso die Genfer Uber-Taxifahrer (mehr zum Urteil). Im Februar 2023 entschied es im Streit mit der Zürcher Ausgleichskasse, dass Uber für seine Fahrer AHV-Beiträge schuldet (work berichtete).

Uber reagierte mit neuen Konstrukten. In Genf stellte die Firma Chaskis die Kuriere an, die Aufträge kamen weiter über die App. Im Februar 2025 urteilte das Bundesgericht, das sei bewilligungspflichtiger Personalverleih: Weil die App Anweisungen erteilt und die Arbeit in Echtzeit überwacht, ist Uber faktisch der Einsatzbetrieb (zur Berichterstattung). Im Mai 2025 folgte ein entsprechendes Urteil für die Taxifirma MITC. Gleichzeitig passte Uber seine Vertragsbedingungen an. Die Zürcher Sozialversicherungsanstalt prozessiert deshalb erneut.

Schlafende Ämter

Und die anderen Kantone? In Basel-Stadt hat das Amt für Wirtschaft und Arbeit über 200 Kuriere kontrolliert, mehr als 90 Prozent fuhren für Uber Eats. Fragt man nach dem Arbeitgeber, lautet die Antwort inzwischen durchwegs: «selbständig». Anfang 2026 stufte das Amt Uber per Verfügung als Arbeitgeberin ein. Neue Regeln lehnt die Regierung trotzdem ab. Der Grosse Rat hat ihr die entsprechende Motion im April ein zweites Mal überwiesen. Für den Vollzug des Personalverleihs sind die Kantone zuständig, das Staatssekretariat für für Wirtschaft (Seco) hat die Aufsicht. Die Unia sammelt deshalb Unterschriften für eine Petition an beide.

Was bringt das ILO-Abkommen?

Am 12. Juni 2026 hat die Internationale Arbeitskonferenz in Genf das «Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit in der Plattformökonomie» angenommen, das Übereinkommen Nr. 193 (work berichtete). Es ging mit 406 zu 8 Stimmen bei 36 Enthaltungen durch, dagegen stimmten die Regierungen der USA und Neuseelands.

Ein Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, anders als eine Empfehlung, die nur Leitlinien gibt. Es bindet allerdings nur Staaten, die es ratifizieren. Inhaltlich gilt das Übereinkommen für alle Plattformarbeitenden, egal wie ihr Vertrag lautet. Den Beschäftigungsstatus sollen die Staaten anhand der tatsächlichen Arbeitsbedingungen bestimmen. Löhne müssen vollständig und pünktlich bezahlt werden, für Angestellte gilt der Mindestlohn.

Neu sind die Regeln für Algorithmen: Plattformen müssen vor Arbeitsbeginn offenlegen, wie ihre Systeme die Arbeit steuern. Wichtige Entscheide müssen sie auf Anfrage schriftlich begründen. Wird ein Konto gesperrt oder Lohn zurückbehalten, muss ein Mensch den Entscheid überprüfen. Dazu kommen das Recht, eine lebensgefährliche Fahrt abzubrechen, der Schutz vor Gewalt und Belästigung, Datenschutz und Schutz für Migrantinnen und Migranten. Monica Tepfer vom Internationalen Gewerkschaftsbund, die mitverhandelt hat, warnt:

Eine Zusicherung ist nur so viel wert wie die Ratifizierung, die Gesetzgebung und die Umsetzung, die daraufhin erfolgen.

Arbeiter-Feind Grossen

Die Schwächen sind real. Anders als die EU-Plattformrichtlinie, die bis zum 2. Dezember in den Mitgliedsländern umgesetzt werden muss, kennt das ILO-Übereinkommen keine Vermutung einer Anstellung. In der EU muss die Plattform beweisen, dass keine Anstellung vorliegt. Die ILO überlässt die Beweislast dem nationalen Recht. In der Schweiz wollte GLP-Präsident Jürg Grossen sogar das Gegenteil und den «Parteiwillen» über den Status entscheiden lassen. Der Nationalrat versenkte den Vorstoss im Juni 2025 nur knapp, mit 93 zu 88 Stimmen (work hat ausführlich berichtet).

IN LOVE WITH UBER UND CO.: GLP-Präsident Jürg Grossen. (Montage: work / Foto: Keystone)

Was im ILO-Text ebenfalls fehlt: Ein Verbot von Subunternehmerketten. Die Staaten müssen nur die Verantwortung zwischen Plattform und «Vermittler» aufteilen, also genau dort, wo Uber mit Chaskis und Just Eat mit Flottenpartnern ansetzen. Der Mindestlohn für vermeintlich oder tatsächlich Selbständige soll bloss «geprüft» werden. Beim Sozialschutz verlangt der Text nur Gleichbehandlung mit Erwerbstätigen «mit gleicher Einstufung». Wer falsch eingestuft ist, bleibt schlecht geschützt. Die ergänzende Empfehlung wurde in Genf aus Zeitgründen nicht fertig. Über das weitere Vorgehen berät der ILO-Verwaltungsrat vom 9. bis 19. November.

Druck von unten

Dass es überhaupt so weit kam, ist ein Erfolg von jahrelangen Kampagnen der Gewerkschaften. Im Juni 2025 demonstrierten Plattformarbeitende aus aller Welt am Rand der ILO-Konferenz in Genf für ein verbindliches Abkommen (zum work-Beitrag). Mit dabei war Roman Künzler, damals Unia-Verantwortlicher für Logistik und Transport. Ein Jahr später sass er in der Schweizer Arbeitnehmerdelegation und sagte zu «work»:

Leider gibt es […] ein Vollzugsproblem, und das Seco geht zu wenig gegen Missbrauch durch Firmen wie Uber vor.

KÄMPFT FÜR DIE PLATTFORM-MITARBEITENDEN: Gewerkschafter Roman Künzler. (Foto: Keystone)

Laut Seco hat der Bund 18 Monate Zeit, das Übereinkommen den zuständigen Behörden vorzulegen. Eine tripartite Kommission prüft die Ratifikation. Doch die Kuriere müssen nicht auf Genf oder Bern warten. Das Bundesgericht hat längst festgehalten, was die ILO jetzt weltweit verlangt: Massgebend ist, wie gearbeitet wird, nicht was im Vertrag steht. Kurz: Es fehlt in der Schweiz nicht an den rechtlichen Grundlagen, sondern am Willen, diese durchzusetzen.

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