Volk will keine längeren Ladenöffnungszeiten
Neue Schlappe für die Turbo-Lädeler

Die nächste Ohrfeige für die Turbo-Lädeler kommt aus der Ostschweiz: Die Stimmenden im Kanton St. Gallen sagen deutlich Nein zu noch längeren Ladenöffnungszeiten. So wie in 70 Prozent der Abstimmungen in den Kantonen und Gemeinden in den letzten 19 Jahren.

KLARES RESULTAT: Die St. Gallerinnen und St. Galler sagen deutlich Nein zu längeren Ladenöffnungszeiten. (Montage: work)

2024 beschloss die bürgerliche Mehrheit des St. Galler Kantonsparlamentes eine Gesetzesrevision, die es den Geschäften erlauben sollte, von Montag bis Samstag von 5 bis 22 Uhr zu öffnen. Heute und in Zukunft gelten mögliche Öffnungszeiten unter der Woche von 6 bis 19 Uhr und am Samstag von 6 bis 17 Uhr. Wie immer führten SVP, FDP und GLP die angeblichen Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden ins Feld. Doch dieses «Bedürfnis» gibt es auch im St. Gallischen nicht. Am Sonntag schickten die Stimmenden das Vorhaben mit rund 65 Prozent bachab. Die Gewerkschaften und die fortschrittlichen Parteien hatten das Referendum ergriffen. Übrigens: Das Nein vom Sonntag ist bereits das vierte der St. Gallerinnen und St. Galler.

Rechte ignorieren Fakten

Die St. Gallerinnen und St. Galler sind mit ihrem Nein in bester Gesellschaft. In den vergangenen 19 Jahren fielen über 70 Prozent der «Liberalisierungsvorlagen» beim Volk in Kantonen und Gemeinden durch.

In jenen Orten, wo längere Ladenöffnungszeiten oder zusätzliche Sonntagsverkäufe eingeführt wurden, stimmten die Konsumentinnen und Konsumenten mit dem Wägeli ab. Sie blieben zu Hause, schliesslich kann man einen Franken nur einmal ausgeben. Operative Gewerblerinnen und Gewerbler zogen daraus ihre Konsequenzen und liessen ihre Läden geschlossen. Marktradikale Ideologie muss man sich leisten können.

Rechte pfeifen aufs Gesetz

Weil längere Ladenöffnungszeiten in Gemeinden und Kantonen – die eigentlich zuständig sind – vom Volk häufig abgelehnt werden, setzen die Turbo-Lädeler auf den Bund. So wollten sie etwa den Bundesrat anstiften, auf dem Verordnungsweg die Kernstädte etwa von Zürich, Bern, Basel und Luzern zum 7-Tage-Shoppingcenter zu erklären.  Der grosse Vorteil aus Sicht der Rechten:

Zur Verordnung hätte das Volk nichts zu sagen gehabt. Der Bundesrat liebäugelt kurz, erteilte dem Plan dann aber eine Absage.

Im Kanton Zürich lässt das eigentlich zuständige Amt die Grossverteiler bei den Sonntagsöffnungszeiten grundsätzlich einfach mal gewähren. Das ist von FDP-Regierungsrätin Carmen Walker-Späh politisch so gewünscht. Sie gehört auch national zur Speerspitze der Turbo-Lädeler. Die Unia muss regelmässig den Rechtsweg beschreiten – und ist dabei ebenso regelmässig erfolgreich.

Mehr zum letzten Unia-Sieg gibt es in diesem Beitrag:

Faule Tricks von Migros und Kanton Zürich: Gericht schützt den freien Sonntag 

Das Arbeitsgesetz schützt die Arbeitenden vor ungerechtfertigter Sonntagsarbeit. Der Kanton Zürich schützt systematisch die Profitinteressen der Grossverteiler. Die Unia leistet Widerstand – und bekommt recht.

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Neuster Angriff und Unia-Petition

Die Ladenöffnungszeiten und das Arbeitsgesetz nerven die Marktradikalen unendlich. Sie beschränken die Überausbeutung der Arbeitenden. Darum lassen sie sich weder von Abstimmungsniederlagen in Serie noch vom geltenden Gesetz beirren. Aktuell ist einer neuer Angriff auf den Sonntagsschutz im parlamentarischen Prozess weit fortgeschritten:

Künftig soll ein Sonntag pro Monat zum profanen Arbeitstag im Detailhandel werden.

Doch es geht den rechten und bürgerlichen Parteien um mehr als «nur» Sonntagsshopping. Die Erweiterung der Sonntagsverkäufe ist nichts anderes als eine Salamitaktik: Mit kleinen Schritten soll schleichend die Sonntagsarbeit in allen Branchen und Berufen eingeführt werden. Dieser Angriff auf den arbeitsfreien Sonntag im Ladenverkauf betrifft am Ende alle Arbeitnehmenden. Die Unia hat im Hinblick auf die Behandlung des Geschäftes im Nationalrat in der kommenden Session eine Petition lanciert. Sie kann über diesen Link unterschrieben werden.

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