Machen Sie sich schlau – mit Weiterbildung
Verstehen Sie Ihren Pensionskassenausweis? Verstehen Sie Körpersprache? Die Kurse von Movendo geben Antworten auf viele Fragen. Eine Übersicht über das Programm 2019.
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Verstehen Sie Ihren Pensionskassenausweis? Verstehen Sie Körpersprache? Die Kurse von Movendo geben Antworten auf viele Fragen. Eine Übersicht über das Programm 2019.
Seit einem schweren Unfall bin ich arbeitsunfähig. Ich erhalte IV, eine Rente aus der Unfallversicherung und Pensionskasse. Dort allerdings weniger als vorgesehen. Wieso?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bietet allen die gleiche Leistung. Trotzdem sind die Prämien von Kasse zu Kasse verschieden. Warum das so ist – und warum es sich nicht lohnt, bei einer teuren Kasse auszuharren.
Ich mache Zivildienst. Jetzt bekomme ich vom Staat in den Jahren, in denen ich keinen Einsatz leiste, jeweils eine Rechnung für Wehrpflichtersatz. Muss ich diesen zahlen?
Ich habe eine Stelle gefunden und mich vom RAV abgemeldet. Danach habe ich eine Verfügung erhalten, wonach ich einem Termin unentschuldigt ferngeblieben sei. Dabei bin ich doch bereits abgemeldet. Ist dieses Vorgehen korrekt?
In der Schweiz gilt die Kündigungsfreiheit. Aber nicht alles ist erlaubt: Eine Kündigung kann zur Unzeit erfolgen oder missbräuchlich sein. Dann gibt’s Aufschub oder eine Entschädigung.
Die rekordtiefen Zinsen machen das private Sparbüechli zum Verlustgeschäft. Wer jedoch in die dritte Säule einzahlt, kann sich wenigstens über tiefere Steuern freuen.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die Kündigung schriftlich erfolgen müsse. Ende August hat mir mein Chef per Mail gekündigt. Ist diese Kündigung gültig?
An der obligatorischen Grundversicherung dürfen Krankenkassen nichts verdienen. Umso lieber tun sie es an Zusatzversicherungen. Prüfen Sie die Angebote deshalb genau.
Vor zwei Wochen sprach ich mit meiner Chefin. Ich verlangte mehr Lohn, weil ich weniger verdiene, als im Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen ist. Vor zwei Tagen hat sie mir nun gekündigt. Ist diese Kündigung gerechtfertigt?
Ich arbeite regelmässig in der Nacht und erhalte keinen Lohnzuschlag. Dafür bekomme ich einen Zeitzuschlag von 10 Prozent. Ist das richtig so?
Die Arbeitszeit ist zum Arbeiten da. Dennoch haben Sie in besonderen Fällen ein Anrecht auf bezahlte Absenzen. Und auf private Besorgungen am Arbeitsplatz, wenn sie dringend sind oder nur kurze Zeit beanspruchen.