Kündigung: Ist sie per Mail gültig?
Myriam Muff von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass die Kündigung schriftlich erfolgen müsse. Ende August hat mir mein Chef per Mail gekündigt. Ist diese Kündigung gültig?

BLAUER BRIEF: Eine Kündigung per Mail gilt nur mit zertifizierter Signatur. (Foto: Pixabay)
Myriam Muff: Nein. Grundsätzlich ist eine Kündigung formfrei, also beispielsweise auch mündlich gültig. Allerdings besteht bei einer mündlichen Kündigung ein Beweisproblem, das allenfalls mit einem Zeugen oder einer Zeugin gelöst werden kann. Muss die Kündigung gemäss vertraglicher Vereinbarung jedoch schriftlich erfolgen, geht es dabei nicht bloss um eine Beweisvorschrift, sondern um ein Gültigkeitserfordernis. Ohne nähere Bezeichnung der Form der Schriftlichkeit gelten die Erfordernisse der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftlichkeit. Diese verlangt grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift. Dieser gleichgestellt ist die qualifizierte elektronische Signatur. Sie muss von einem anerkannten Zertifizierungsdienst im Sinne des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur beglaubigt sein. Hat Ihr Chef in einem normalen Mail gekündigt (also ohne eine solche elektronische Signatur), ist seine Kündigung ungültig.
Mein Arbeitgeber hat mich mündlich gekündigt. Zwei Tage später hat er mich angerufen zu fragen weshalb ich bin nicht zu Arbeit gekommen?! und am nächste Tag hat er mich per SMS gekündigt. Ist das gültig? Auch wenn in mein Arbeitsvertrag kein Kündigungsfrist steht?