Das offene Ohr

Nachtarbeit: Welcher Zuschlag steht mir zu?

Mirjam Brunner vom Service Arbeitszeit ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Früher habe ich nur ausnahmsweise in der Nacht gearbeitet. Dafür erhielt ich 25 Prozent mehr Lohn. Nun arbeite ich regelmässig in der Nacht und erhalte keinen Lohnzuschlag mehr. Dafür bekomme ich nun einen Zeitzuschlag von 10 Prozent. Ich verstehe nicht, weshalb ich plötzlich einen Zeitzuschlag anstatt einen Lohnzuschlag habe. Ist das richtig so?

BELASTEND: Wer regelmässig nachts arbeitet, braucht mehr Erholung. (Foto: Pixabay)

MIRJAM BRUNNER: Ja. Das Gesetz unterscheidet zwischen «vorübergehender Nachtarbeit» und «dauernder oder regelmässig wiederkehrender Nachtarbeit». Wenn Sie nur ausnahmsweise in der Nacht arbeiten, also bis zu 24 Nächte pro Jahr, erhalten Sie laut Arbeitsgesetz 25 Prozent mehr Lohn. Die Arbeitenden erhalten somit für die Nächte 125 Prozent Lohn. Arbeiten Sie mehr als 24 Nächte pro Jahr, ist kein Lohnzuschlag, sondern ein Zeitzuschlag von mindestens 10 Prozent vorgesehen. Für jede Stunde, die Sie in der Nacht arbeiten, werden Ihnen mindestens 6 Minuten gutgeschrieben. Da Nachtarbeit von längerer Dauer für die Gesundheit belastend ist, sollen diese negativen Auswirkungen mit einem Zeitzuschlag kompensiert werden. Denn wer regelmässig in der Nacht arbeitet, braucht mehr Zeit für die Erholung. In vielen Gesamtarbeitsverträgen sind höhere als die gesetzlich vorgeschriebenen minimalen Zuschläge vorgesehen. Tiefere Zuschläge dürfen auch in Einzelarbeitsverträgen nicht vereinbart werden, denn das gesetzliche Minimum darf in keinem Fall unterschritten werden.

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