Wenn Ihnen die Firma den Lohn schuldig bleibt: Hier ist Geduld die falsche Tugend
Wer gearbeitet hat, hat auch das Recht auf pünktlich eintreffenden Lohn. So einfach ist das. Kann aber kompliziert werden, wenn die Firma nicht zahlt.
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Wer gearbeitet hat, hat auch das Recht auf pünktlich eintreffenden Lohn. So einfach ist das. Kann aber kompliziert werden, wenn die Firma nicht zahlt.
Ich bin seit rund einem Jahr ohne Arbeit. Jetzt möchte mich eine Firma einstellen, befürchtet aber, dass ich nicht mehr auf dem neuesten Stand der Technik sei. Gibt es seitens der ALK Unterstützung für mich?
Ich verdiene 3470 Franken pro Monat. Wegen der Pandemie kann ich zurzeit nicht arbeiten und erhalte Kurzarbeitsentschädigung. Habe ich Anspruch auf 100 Prozent Lohnersatz?
Streiken ist in der Schweiz ein von der Verfassung garantiertes Recht. Ein Recht mit Wenn und Aber. work nennt die wichtigsten Regeln.
Mein Chef war wegen Corona in Isolation und der Betrieb blieb geschlossen. Jetzt wurde mir eine Woche Ferien abgezogen. Ist dies richtig?
Die neusten Zahlen zeigen es: Der Lohngraben zwischen Mann und Frau nimmt neuerdings sogar wieder zu. Ein Skandal! Doch work zeigt: Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen.
Meine Mutter ist erkrankt. Sie lebt noch immer allein in ihrer Wohnung. Ich möchte sie gerne pflegen und deshalb freinehmen. Darf ich das?
Falls Ihre Altersrente nirgends hinreicht, haben Sie Anrecht auf Ergänzungsleistungen (EL). Nun ist das Gesetz geändert worden. Wer zur Miete wohnt, profitiert. Wer viel Erspartes hat, verliert.
Eine Folge von Corona: Noch selten waren Sie so viel zu Hause. Wär’s da nicht schön, ein Haustier als Gschpänli zu haben? Wohnen Sie zur Miete, müssen Sie jedoch ein paar Regeln beachten.
Die Arbeitslosenkasse verweigert mir nun die Auszahlung von Arbeitslosentaggeld weil in einem Konglomerat gearbeitet habe. Darf sie das?
Von der Ausschreibung einer Stelle bis zum Bewerbungsgespräch setzen die Firmen mehr und mehr auf digitale Medien. Wer sich im Web gewandt bewegt und online gut verkauft, hat bessere Chancen auf seinen Wunschjob.
Sie sind 58jährig oder älter und erhalten den blauen Brief. Was passiert jetzt mit Ihrer zweiten Säule? Seit Anfang Jahr gibt’s dafür eine neue Option: den Verbleib in Ihrer bisherigen Pensionskasse.