Das offene Ohr

Schwangerschaft: Muss ich gefährliche Arbeiten ausführen?

Marie Moeschler von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich bin schwanger und muss in einer durch Feinstaub belasteten Umgebung arbeiten. Ich mache mir Sorgen um mein Baby. Ich habe meine Gynäko­login um Hilfe gebeten, aber sie tut nichts. Mein Chef sagt, ich müsse ­weiterhin an meinem ­Arbeitsplatz ­arbeiten. Muss ich das wirklich?

GESCHÜTZT: Der Arbeitsplatz muss für Schwangere sicher sein. (Foto: iStock)

Marie Moeschler: Nein. Ihr Chef ist verpflichtet, schwangere Frauen so zu beschäftigen, dass weder ihre Gesundheit noch die ihres Kindes gefährdet wird. Eine Firma, die schwangere Frauen oder stillende Mütter zu gefährlichen oder beschwerlichen Tätigkeiten einsetzt, muss zuerst eine Risikoanalyse vornehmen. Nur eine kompetente Person darf ­diese Analyse durchführen, zum Beispiel eine Arbeitsmedizinerin oder ein Arbeits­hygieniker. Die Firma muss sich an die entsprechenden Schutzmassnahmen halten.

Wenn eine schwangere Frau bei gefährlichen oder beschwerlichen Tätigkeiten nicht ausreichend geschützt ist, kann die behandelnde Ärztin ein ­Arbeitsverbot aussprechen. Dies ist in folgenden Situationen angezeigt: Es liegt keine oder eine unzureichende ­Risikoanalyse vor; die Schutzmass­nahmen werden nicht umgesetzt; die Schutzmassnahmen werden nicht beachtet; die Schutzmassnahmen sind nicht ausreichend wirksam; es gibt Anzeichen dafür, dass die Mutter und/oder das Kind gefährdet sind. Im Falle eines Arbeitsverbotes ist die Firma verpflichtet, eine gleichwertige Tätigkeit anzubieten, die keine Gefährdung darstellt. Wenn dies nicht möglich ist, muss der Betrieb seiner Mitarbeiterin bis zur Aufhebung des Verbots 80 Prozent des aktuellen Gehalts zahlen.

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