So wollten die Gebäudetechnik-Chefs tricksen
Mikrowelle statt Mittagszulage

Fast alle ­Sanitäre, Spenglerinnen und Heiziger haben 17 Franken Mittags­zulage zugute. Doch einige Betriebe ­tricksen, um die neue GAV-Regel zu ­umgehen. Die Berner Unia ging dagegen vor – mit Erfolg!

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DAS BUEBETRICKLI MIT DER MIKROWELLE: Arbeitgeber wollten sich die Mittagszulage an die ­Mitarbeitenden sparen – doch die Intervention der Unia zeigte Wirkung. (Foto: Adobe Stock)

Das ärgerte Unia-Sekretär Reto Beutler: Als nach langen Verhandlungen endlich der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Gebäudetechnikbranche in Kraft trat, begannen einige Firmen zu tricksen. «Die haben einfach eine Mikrowelle in die Baubaracke gestellt und behauptet, jetzt müssten sie die neuen Mittagszulagen nicht auszahlen!»

Laut GAV gibt es bei auswärtiger Arbeit pro Tag mindestens 17 Franken Spesen fürs Mittagessen. Und zwar für alle, auch für Lernende – mit einer einzigen Ausnahme: Nur wenn der Betrieb ausdrücklich verlangt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Mittag in die Firma zurückkehren, gibt es keine Zulage. Dafür zählt dann der Weg hin und zurück als Arbeitszeit.

Die bessere Regelung ist einer der Fortschritte im neuen GAV für die rund 25 000 ­Arbeitnehmenden in den Bereichen Sanitär, ­Heizung, Spenglerei, Klima, Lüftung und Solaranlagen. Der Vertrag gilt seit letztem Jahr und bringt zudem höhere Mindestlöhne sowie, ab 2028, die Frühpensionierung (work berichtete).

Beliebter Trick mit der Mikrowelle

Auf Baustellenbesuchen stellte das Team der Unia Bern fest: Zwar setzten die meisten Firmen den neuen Vertrag korrekt um, aber es gab auch solche, die den GAV umgehen wollten. Allein bei den Essenszulagen seien es etwa ein Dutzend gewesen, so Beutler. Auffällig zudem: «Mehr als die Hälfte davon versuchten das Buebetrickli mit der Mikrowelle.»

Schliesslich stellte sich heraus: Dahinter steckte niemand anders als der Arbeitgeberverband Suissetec. Genau der Verband, der den neuen Vertrag mit den Gewerkschaften ausgehandelt hatte, hintertrieb dessen korrekte Umsetzung. In einem Schreiben, das work vorliegt, beschreibt der Verband «Ersatzleistungen», die nach seiner Meinung an die Stelle der Essenszulagen treten können. Dazu zähle ein geheizter Pausenraum, ausgestattet mit «zum Beispiel Kühlschrank und Mikrowelle».

Doch von alledem steht im Vertrag nichts. Auch ein Merkblatt der paritätischen Landeskommission für den Vollzug des GAV erwähnt keine solchen «Ersatzleistungen». Es hält unzweideutig fest: Falls die Mitarbeitenden nicht «explizit und schriftlich» aufgefordert werden, zum Essen in die Firma zurückzukehren, «ist die Mittagsentschädigung immer geschuldet».

Geht doch!

Auch die Unia kann Betriebe, die den GAV nicht einhalten, an die paritätische Kommission melden. Allerdings, so Beutler: «Bis ein Betrieb tatsächlich seine Praxis ändern muss, kann es lange dauern.» In Bern ging die Gewerkschaft deshalb pragmatisch vor. Im Einklang mit den Mitarbeitenden suchte sie das direkte Gespräch mit den Firmenchefs. Das wirkte: Die allermeisten sahen rasch ein, dass solche Tricks nicht korrekt sind, und korrigierten ihre Praxis umgehend. Nur bei einem Betrieb habe das Umdenken etwas mehr Zeit benötigt, sagt Reto Beutler. Und heute? «Alle, die wir kontaktiert haben, halten bei den Mittagszulagen jetzt den GAV ein.

Verstoss: Mitarbeitende helfen im Vollzug

Nach den guten Erfahrungen in der Region Bern bezieht die Unia jetzt in allen Regionen die Mitarbeitenden stärker ein, wenn sie auf ­einer Baustelle einen Verstoss feststellt. ­Yannick Egger, Co-Leiter Gewerbe: Zuerst spreche man mit anderen Mitarbeitenden, um herauszufinden, ob eine Sache die ganze Firma betreffe. «Wenn ja, empfehlen wir denen, die noch nicht Unia-Mitglied sind, den Beitritt. Und dann kontaktieren wir den Firmenchef und ­erinnern ihn an seine Pflichten.» Erst in einem zweiten Schritt erfolge die Meldung an die ­paritätische Kommission für eine systematische GAV-Kontrolle.

Verankerung. Dieses direkte Vorgehen habe starke ­Vorteile, so Egger:

  • Es erfordert vergleichbar wenig Aufwand.
  • Es bringt den Mitarbeitenden oft zähl- und sichtbare Ergebnisse.
  • Ein kollektiver Erfolg stärkt das Selbst­vertrauen der Mitarbeitenden.
  • Es hilft, die Unia im Betrieb zu verankern, neue Mitglieder zu gewinnen und mögliche Vertrauensleute zu identifizieren.

Im Kern, so Egger, gehe es darum, den Vollzug zu nutzen für den gewerkschaftlichen Aufbau. ­Revolutionär sei das nicht: «Aber gute Gewerkschaftsarbeit.»

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