Urteil aus Strassburg
Gericht rüffelt die Schweiz: Demos als Grundrecht bestätigt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen Verletzung der Versammlungsfreiheit verurteilt. Es ist ein Urteil mit Signalwirkung, da es das Recht auf friedliche Kundgebungen stützt.

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GRUNDRICHTIG: Demo für Gleichstellung in Genf. (Foto: Keystone)

Der Kanton Genf hat gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit verstossen (Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention). So das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR).

Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Versammlungsfreiheit und gegen administrative Hürden, polizeiliche Einschüchterung oder strafrechtliche Sanktionen gegen Menschen, die ein Grundrecht ausüben. 

Der Hintergrund: Am 8. März 2019, dem grossen Frauenstreik-Jahr, fand in Genf eine bewilligte Demo zum internationalen Tag der Frauenrechte statt. Doch danach folgte ein böses Erwachen: Der Kanton Genf brummte der Organisatorin eine Geldstrafe auf, weil die rund 1000 Demonstrierenden Graffitis hinterlassen hatten, pyrotechnische Gegenstände benutzt, von der angekündigten Route abgewichen waren und das Sicherheitsteam nicht genügend als solches erkennbar gewesen sei. 

Bundesgericht bestätigt

Das wollten die Organisatorin und ein Genfer Unterstützungskomitee nicht auf sich sitzen lassen. Sie zogen denn Fall vor Bundesgericht – welches das Urteil bestätigte – und danach zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Dieser hat nun einstimmig geurteilt: Der Kanton Genf hat gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit verstossen. 

Der EGMR begründet sein Urteil mit der mangelnden Verhältnismässigkeit der Busse. Insbesondere mit einer mangelnden Abwägung zwischen dem durch die Schweizer Bundesverfassung garantierten Recht auf Versammlungsfreiheit und dem Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Denn der Gerichtshof sah es nicht als erwiesen an, dass die Verstösse der Organisatorin genügend nachgewiesen waren, und vor allem, ob diese die Rechte und die Freiheiten von anderen überhaupt beeinträchtigt habe. 

Abschreckende Wirkung

Das Gericht hält klar fest, dass die Organisatorin sich nichts zuschulden hat kommen lassen. Und «angesichts der Tatsache, dass die Demonstration weder erhebliche Störungen noch Gefahren verursacht hatte», sei das Urteil nicht verhältnismässig. Der EGMR kritisiert zudem die abschreckende Wirkung des Urteils, da dieses auch andere davon abhalte, künftig öffentliche Veranstaltungen zu organisieren. 

Die Organisatorin verzichtete in der Folge darauf, weitere Demonstrationen zu organisieren, und wies darauf hin, dass sich für den feministischen Marsch vom 8. März 2022 niemand bereit erklärt habe, eine Bewilligung für die Durchführung einer Demo zu beantragen.

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