Sonntagsverkauf
Wieder eine Schlappe für die Migros

Wieder einmal pfeift das Bundes­gericht die Migros und den Kanton Zürich zurück. Geklagt hatte die Unia.

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FALL FÜR GERICHTE: Die Migros-Daily-Filiale an der Zürcher Zollstrasse. (Foto: Unia)

Der Kanton Zürich ist der Problembär, wenn es um die Kontrolle der Arbeitsbedingungen im allgemeinen und die Durchsetzung des Sonntagsarbeitsverbotes geht. Politisch verantwortlich ist die jetzt dann abtretende FDP-Regierungsrätin Carmen Walker Späh. Sie hält Ladenöffnungszeiten für unnötig und Sonntagsarbeit für einen Segen. Die ihr unterstellten Behörden legen die Gesetze und Vorschriften seit Jahren hartnäckig zuungunsten der Lohnabhängigen aus. So hartnäckig, dass sie regelmässig von Gerichten zurückgepfiffen werden müssen. Bloss, um bei nächster Gelegenheit wieder Anliegen der Grossverteiler durchzuwinken.

Die Trickserin

Besonders verhaltensoriginell ist dabei die Migros. Zum Beispiel an der Zürcher Zollstrasse. Hier eröffnete die Migros 2019 eine Filiale. Die Zoll­strasse liegt in der Nähe des Hauptbahnhofs. Das genügte der Migros, um Bahnhofsfreiheiten zu beanspruchen. Das Arbeitsinspektorat machte mit. Die Unia klagte. Walker Spähs Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bestätigte im Oktober 2019: keine Ausnahmegenehmigung. Die Migros musste schliessen. Dann kam Trick Nummer zwei: Der Laden wurde «unbemannt» betrieben mit Self-Checkout-Kassen, angeblich mit Sicherheits- statt Verkaufspersonal. Das AWA hielt das für legal. Das Verwaltungsgericht entschied auf Beschwerde der Unia im Frühjahr 2022: illegal.

Dann behaupteten Migros und Amt, die unterdessen erfolgte Verkehrsberuhigung der Zollstrasse habe den Laden nun doch irgendwie in ein Bahnhofareal verzaubert. Und wieder musste die Unia das Verwaltungsgericht einschalten. Dieses hielt im März 2025 fest: Die Filiale ist «mindestens so sehr als Quartierladen zu verstehen wie als Geschäft für Reisende».

So sieht es jetzt auch das Bundesgericht, das Turbolädeler bemüht hatten. Serge Gnos ist Co-Leiter Unia Zürich-Schaffhausen. Er sagt zum Bundesgerichtsentscheid:

Ein Laden neben dem Bahnhof ist noch kein Bahnhofladen. Das Sonntagsarbeitsverbot schützt die Beschäftigten im Detailhandel. Wer es aushebeln will, muss mehr vorweisen als eine günstige Lage.

Unia bleibt dran

Genau das muss jetzt die Migros für ihre Gooods-Filiale am Bahnhofplatz Winterthur tun. Hier hat das Bundesgericht festgehalten, dass der Busterminal Winterthur unabhängig vom Bahnhof als Terminal des öffentlichen Verkehrs gilt und die Filiale den erforderlichen räumlichen Bezug dazu aufweist. Ob die Filiale aber tatsächlich am Sonntag offen sein und Personal beschäftigen darf, ist damit noch nicht entschieden: Das Bundesgericht schickt den Fall zurück an das Verwaltungsgericht. Dieses muss nun prüfen, ob das Sortiment tatsächlich überwiegend auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtet ist, wie das Gesetz verlangt. Die Unia bleibt dran.

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