Trotz Fake-Zahlen und Mini-JA: Frauen müssen länger arbeiten
Bundesgericht schützt Renten-Klau an Frauen

Mit kreuzfalschen Zahlen haben der Bundesrat, SVP, FDP, GLP und Mitte ein Mini-Ja zum Rentenklau an den Frauen erreicht. Das Bundesgericht findet das mehrheitlich ganz OK.

NEIN ZUR ERHÖHUNG DES RENTENALTERS FÜR FRAUEN: Demonstration heute vor dem Bundesgericht. (Foto: Thierry Porchet)

Am Schluss ging es um gerade Mal 31’195 von insgesamt 2’853’987 abgegebenen Stimmen. Mit diesem Mini-Ja kam die AHV21-Vorlage durch, mit der den Frauen ein ganzes Rentenjahr geklaut wurde. Ausschlaggebend dabei – neben dem leeren Versprechen einer geschlechtergerechten BVG-Reform – die Fake-Zahlen des Bundes. Damit wurde die AHV um Milliarden Franken schlechter gerechnet, als es der Wirklichkeit entspricht. Das haben die Gewerkschaften immer kritisiert.

Allerdings bis zum vergangenen Frühling vergeblich. Erst diesen Sommer – und nach der AHV-13-Abstimmung – gab das Bundesamt für Sozialversicherungen endlich zu: der AHV geht es um 14 (!) Milliarden Franken besser, als behauptet. Doch genau mit diesen Zahlen machten der Bundesrat und die rechten Parteien SVP, FDP, GLP und Mitte Stimmung für Erhöhung des Frauenrentenalters. Trotz dieser mit viel Geld betriebenen Fake-Zahlen-Kampagne reichte es nur für ein Mini-Ja. Darum haben die SP-Frauen und die Grünen beim Bundesgericht Beschwerden gegen das Abstimmungsergebnis eingereicht.

Das sagten die Richterinnen und Richter

Erfolglos, wie sich heute zeigte: Die I. öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts lehnte die Beschwerden ab. Die Meinungen der einzelnen Richterinnen und Richter ganz kurz:

GLP-Richter Stephan Haas sah in den Fake-Zahlen gar kein Problem und wollte gar nicht erst auf die Beschwerden eintreten. FDP-Richter François Chaix sah keine «krasse Verletzung der Informationspflicht», wollte auf die Beschwerde eintreten und sie ablehnen. Mehr oder weniger stark rügten Marie-Claire Pont Veuthey (Mitte), Tanja Petrik-Haltiner (SP) und Lorenz Kneubühler (SP) die grob falschen Zahlen. Aber auch sie gewichteten die «Rechtsicherheit» höher als die Irreführung der Stimmenden.

Vania Alleva: «Schwerer Schlag»

Nach der Bekanntgabe des Urteils machten vor dem Bundesgericht gewerkschaftliche Aktivistinnen ihrem Ärger lautstark Luft. Unia-Präsidentin Vania Alleva sagte: «Das Urteil hinterlässt Enttäuschung und viele Fragen. Zwar macht die Rüge Mängel sichtbar, aber leider ohne Konsequenz.»

UNTER DEN DEMONSTRIERENDEN: Auch Unia-Präsidentin Vania Alleva ist für das Urteil nach Lausanne gereist. (Foto: Thierry Porchet)

Und, so Alleva weiter:

Diese Entscheidung ist ein schwerer Schlag für die Frauen in der Schweiz. Denn Tatsache bleibt: Frauen werden um ein ganzes Jahr Rente betrogen. Und das in einem System, das sie ohnehin schon benachteiligt. Frauen erhalten heute durchschnittlich deutlich tiefere Renten als Männer – nicht, weil sie weniger arbeiten, sondern weil ihre Arbeit schlechter bezahlt wird und weil sie oft die unbezahlte Care-Arbeit tragen. Statt diese Ungerechtigkeit zu beheben, wurde mit der Erhöhung des Rentenaltere auf 65 einseitig auf ihrem Rücken gespart.

Endlich bessere Frauenrenten

Das Urteil des Bundesgerichts ist bitter. Bitter, weil es im Klartext bedeutet, dass die Frauen für die falschen Zahlen des Bundes bestraft werden – mit einem Jahr weniger Rente. Bitter, weil die Mehrheit der Richtenden mehr oder weniger klar den bundesrätlichen Umgang mit den Zahlen rügten, aber trotzdem «Rechtssicherheit» über Gerechtigkeit stellten.

Doch der Kampf um gerechtere Frauenrenten geht weiter. Jetzt erst recht. Unia-Präsidentin Alleva sagt es so:

Es braucht Lösungen, welche die Frauenrenten substanziell verbessern. Dafür werden wir uns als Gewerkschaft, aber auch in Bündnissen mit allen Verbündeten weiterhin engagieren. Denn eines ist klar: Statt einer Erhöhung des Rentenalters brauchen wir endlich bessere Frauenrenten! Wir kämpfen weiter für Gerechtigkeit und höhere Renten für Frauen!

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