Das offene Ohr

AHV I: Wann werde ich pensioniert?

Marina Wyss von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich bin 64 Jahre alt (Jahrgang 1960). Letztes Jahr sagte mir die Personalabteilung, dass ich 2024 pensioniert würde. Als ich im ­Pausenraum freudig verkündete, dass ich mich dieses Jahr pensionieren lasse, haben mir die Kolleginnen und Kollegen gesagt, dass das nicht sein könne. Eine nicht wesentlich jüngere Kollegin sagte mir, dass das HR ihr die Auskunft gegeben habe, sie könne erst mit 65 in Pension ­gehen. Kann ich mich 2024 pensionieren lassen?

LÄNGER ARBEITEN: Ab Jahrgang 1961 steigt das Pensionsalter für Frauen schrittweise an. (foto: iStock)

Marina Wyss: Ja, Sie gehören zum letzten Jahrgang Frauen, die noch mit dem Abschluss des 64. Altersjahrs ihr Pensionsalter erreichen. ­
Am 25. September 2022 wurde die Reform AHV 21 an der Urne angenommen. Die Unia hat diese Vorlage bekämpft, weil mit ihr das Frauen­rentenalter erhöht wurde. Die Reform ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Neu sprechen wir nicht mehr vom ­ordentlichen Pensionierungsalter. Sondern vom Referenz­alter, das für Frauen und Männer einheitlich auf 65 Jahre festgelegt ­wurde. Für die Übergangsgeneration wird das Referenzalter der Frauen schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht. Mehr Informationen und eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung erhalten Sie von der Ausgleichskasse.

Am 3. März 2024 stimmen wir wieder über zwei Rentenvorlagen ab. Achtung, nicht verwechseln: Die ­AHV x 13-Initiative fordert eine dreizehnte AHV-Rente. Dazu sagen wir Ja. Die Initiative der Jungfreisinnigen hingegen will das Rentenalter schon wieder erhöhen. Dazu sagen wir Nein.

AHV II: Kann ich jetzt eine Teilrente beziehen?

Ich habe Jahrgang 1962 und erreiche mit 64 Jahren und 6 Monaten mein Referenzalter zur Pensionierung. Mit der AHV-Reform 21 ge­höre ich ja zur Übergangsgenera­tion. Meine erwerbstätige Tochter hat an Weihnachten verkündet, dass sie ein Kind erwarte. Sie hat vor, nach dem Mutterschaftsurlaub wieder Vollzeit zur arbeiten. Ich ­würde mich gerne um das Enkelkind kümmern, wenn meine Tochter wieder zu arbeiten beginnt. Ich war bei der Ausgleichskasse und habe mich erkundigt, ob ich mich frühpensionieren lassen solle. Bei der Ausgleichs­kasse erklärte man mir, dass ich ­einen Teilvorbezug der Rente ­beantragen könne. Je nach Zeitpunkt käme auch ein tieferer Kürzungssatz zur Anwendung. Könnte ich die Rente teilweise vorbeziehen und Teilzeit weiterarbeiten?

Marina Wyss: Ja, es handelt sich um eine neue Möglichkeit, die mit Inkraft­treten der neuen AHV-Gesetzgebung eingeführt wurde. Neu können Sie tatsächlich auch eine Teilrente be­ziehen. Die Ausgleichskasse kann ­Ihnen verschiedene Optionen berechnen. Mehr Infos finden Sie auf diesen Erklärvideos.


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