Ratgeber für Sans-papiers:

Das sind eure Rechte!

Patricia D'Incau

Ein neues Onlineangebot der Unia informiert die Sans-papiers.

SCHUTZSCHIRM: Auch Sans-papiers hilft die Unia bei arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen. (Foto: Unia)

Lohn, Ferien, Sozialversicherungen: Sans-papiers haben Rechte wie alle anderen Arbeitenden auch. Nur ist es für Sans-papiers oft schwieriger, diese durchzusetzen. Denn: Wehren sie sich gegen Missstände, laufen sie Gefahr, ausgeschafft zu werden. Unterstützung finden die Betroffenen deshalb bei den kantonalen Sans-papiers-Anlaufstellen – aber auch bei Gewerkschaften wie der Unia. Ihr können Sans-papiers beitreten, ohne Angst haben zu müssen, dass ihr Aufenthaltsstatus bekannt wird. Denn alle Angaben werden vertraulich ­behandelt.

WERTVOLLE TIPPS

Damit die wichtigsten rechtlichen Informationen aber allen Betroffenen zugänglich sind, hat die Unia jüngst ihr Web-Angebot ausgebaut – und um eine Plattform speziell für Sans-papiers ergänzt (abrufbar unter: unia.ch/sans-papiers). Aktuell ist die Seite in Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar. Weitere Sprachen folgen, darunter Spanisch, Portugiesisch, Serbisch und Albanisch. Die Seite liefert neben Auskünften zur Rechtslage auch nützliche Informationen und Tipps zu ­verschiedenen Lebensbereichen. Zum B­eispiel:

  • Arbeit: Bezahlt der Chef oder die Chefin einen zu tiefen oder gar keinen Lohn und bringt das direkte Gespräch nichts, können Betroffene in gewissen Kantonen vors Arbeitsgericht gehen. Er oder sie muss die Klage dabei nicht selber führen, sondern kann eine andere Person damit bevollmächtigen. So können Sans-papiers ihre Rechte vor Gericht bis fünf Jahre rückwirkend geltend machen. Auch wenn sie die Schweiz verlassen haben.
  • Schule  &  Lehre: Das Schulobligatorium gilt auch für Sans-papiers. Das heisst: öffentliche Schulen müssen alle Kinder bis zu 16 Jahren aufnehmen. Eine Berufslehre zu machen ist ohne Aufenthaltsbewilligung hingegen nicht möglich. Wer eine Lehrstelle in Aussicht hat, kann zwar ein Gesuch stellen. Aber die ­Bedingungen sind streng. Und die Gefahr ist gross: Wird der Antrag abgelehnt, droht die Ausschaffung.
  • Gesundheit: Auch für Sans-papiers ist die Grundversicherung obligatorisch. Und die Krankenkassen sind verpflichtet, Sans-papiers aufzunehmen. Trotzdem haben viele Sans-papiers keine Krankenversicherung. Sie ist schlicht zu teuer. Eigentlich besteht das Recht auf Prämienverbilligung, doch einige Kantone verweigern dies den Sans-papiers. Unabhängig davon, ob jemand versichert ist oder nicht: in der Schweiz sind alle Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, in Notfallsituationen Hilfe zu leisten.
  • Wohnen: Auch Sans-papiers können ­einen rechtsgültigen Mietvertrag abschliessen. Häufig verlangen Vermieterinnen und Vermieter jedoch einen Nachweis des Aufenthaltsstatus. Daher finden Sans-papiers oft nur überteuerte Wohnungen.
    Um sich zu schützen, sollten Sans-­papiers für das Mietzinsdepot und die monatliche Mietzahlung unbedingt eine Quittung verlangen. Wenn der Vermieter eine zu hohe Miete verlangt oder das ­Depot nicht zurückbezahlt, können Sans-papiers in gewissen Kantonen kostenlos eine Schlichtungsstelle einschalten.

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