Dividenden ausschütten, auch wenn die Arbeitslosenkasse die Löhne bezahlt

Gewinne privat, Kosten dem Staat

Clemens Studer

Firmen können ihre ­Mitarbeitenden von der Allgemeinheit ­finanzieren lassen und den Aktionären weiter Dividenden ­bezahlen. Dank der rechten ­Ständeratsmehrheit.

«KOMISCHE FORMEL»: Patent-Ochsner-Gründer Büne Huber ist auch Maler. Sein Kommentar zum Dividendenentscheid. (Foto: Büne Huber)

Fast 2 Millionen Lohnabhängige in der Schweiz müssen derzeit mit 20 Prozent weniger Lohn auskommen, weil sie wegen der Folgen des Coronavirus in Kurzarbeit stecken. Den um einen Fünftel gekürzten Lohn müssen sie zu 100 Prozent versteuern. Das ganz im Gegensatz zu den Besitzenden der Firmen. Die dürfen sich weiterhin ungeniert Dividenden in die Taschen stecken. Im steueroptimiertesten Fall bezahlen sie gar keine Steuern für dieses Einkommen. Im für sie «schlimmsten Fall» gibt’s immer noch einen Rabatt von mindestens 30 Prozent. Bis 2019 war die Bevorzugung des Kapitaleinkommens gegenüber dem Arbeitseinkommen noch krasser. Das gilt selbst dann, wenn die Firmenbesitzer sich die Löhne ihrer Beschäftigten via Kurzarbeitsentschädigung von der Arbeitslosenkasse finanzieren lassen.

Wegen der Corona-Krise hat der Bund 6 Milliarden Franken Steuergelder eingeschossen und eine zusätzliche Verschuldung von 8 Milliarden Franken erlaubt. Das ist sinnvoll und nötig. Schamlos ist aber, wenn ein grosser Teil dieses Geldes indirekt in den Händen der Aktionärinnen und Aktionäre landet. Während aktuell (Stand 13. Mai) fast 40 Prozent der Lohnabhängigen in Kurzarbeit massiv weniger Geld zur Verfügung haben, schütten Firmen und Konzerne munter Dividenden aus und werden auch weiter ausschütten. Die rechte Mehrheit des Ständerates hat diese Schamlosigkeit unterstützt (wer diese Umverteilung von unten nach oben gut findet: siehe Tabelle unten).

Die Finanzindustrie ­setzte über Nacht zu einem Lobbyismus-Tornado an.

NÄCHTLICHE LOBBY-ATTACKE

Zuvor hatte der Nationalrat einen Vorstoss von Mattea Meyer überwiesen, der Zürcher SP-Nationalrätin und Kandidatin fürs SP-Präsidium (zusammen mit dem Aargauer ­Nationalrat Cédric Wermuth). Der Vorstoss wollte Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden von der Allgemeinheit finanzieren lassen, verbieten, Dividenden auszuschütten. Ausgenommen wären kleinere, inhabergeführte Betriebe gewesen. Der Entscheid des Nationalrates war ein Schock für die Krisen-Profiteure. Die Finanzindustrie und die Steuervermeidungsprofis, die im Verein «Swissholding» organisiert sind, setzten über Nacht zu einem wahren Lobbyismus-Tornado an. Erfolgreich!

Als einer der aggressivsten Verteidiger der via Arbeitslosenkasse finanzierten Dividendenausschüttung trat der Zürcher FDP-Ständerat Ruedi Noser auf. Der wurde auch dank den rechten Grünen der GLP wiedergewählt und spielte schon bei der Konzernverantwortungsinitiative eine Rolle. Diese will, dass Schweizer Konzerne auch für im Ausland begangene Vergehen und Verbrechen in der Schweiz angezeigt werden können. Noser half bei der faktischen Versenkung eines schlagkräftigen Gegenvorschlages mit. Die Schnittmenge zwischen «Swissholding»-Mitgliedern und potentiell von der Konzernverantwortungsinitiative Betroffenen ist erheblich.

(Tabelle: work)

MANN ERKLÄRT FRAU DIE WELT

Noser sagte in der Debatte, er sei «entsetzt» über den Entscheid des Nationalrates und griff Motionärin Meyer persönlich an: sie habe «vom realen Leben keine Ahnung». Übrigens: Nach der Session empfahl der alte rechte Mann Noser der jungen linken Frau Meyer öffentlich gar, sie solle sich bei einem weiteren Vorstoss, «der die Wirtschaft betrifft», doch vorher besser mit ihm «austauschen».

Das massive Lobbying der Dividenden-obwohl-Kurzarbeitsentschädigung-Befürwortenden zeitigte im Ständerat Wirkung. Er sagte mit 31 zu 10 Stimmen Nein zu einem Verbot. Damit war das Geschäft definitiv vom Tisch, und die Profite der Kapitaleigner waren gesichert. Getreu dem steten Motto aller Rechten: Gewinne privat, Kosten dem Staat!


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