So war Beizentag 1 nach Corona

Heute offen!

Marie-Josée Kuhn

Sieben eng beschriebene Seiten hat das neue Schutzkonzept für die ­Beizen. Nur: Wer’s nicht auf die Reihe kriegt, kann nicht seinen Arzt oder Apotheker fragen.

Fotograf Matthias Luggen war am ersten Tag nach dem Lockdown in Bern für work unterwegs. Im Restaurant Ringgenberg und im Adrianos Bar & Café. Doch plötzlich stand er vor einer Plexiglasscheibe: «Das ist schon sehr befremdlich!» sagt er. Doch Luggen ist beeindruckt vom professionellen Umgang der Mitarbeitenden mit dem ­Desinfizieren, Distanzhalten usw. Dass aber die Zeitungen fehlen in den Beizen, das tut Luggen «schon weh».

Alles ist geregelt: Händehygiene, Distanz halten, Gästegruppen kontrollieren, Reinigung, einfach alles. Und detailliert, aber wie! Einerseits: Gut, dass die Infektionszahlen derart gesunken sind und dass ein gewisser Alltag wieder stattfinden kann. Andererseits: Dieser Corona-Alltag ist für alle eine Herausforderung. Insbesondere für die Beizerinnen und Beizer. Zum Beispiel wegen der «Gästegruppen».

Das work-Corona-Gastro-Extra:

Das Konzept fordert: «Die Betriebe stellen sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen.» Und definiert gleichzeitig: «Unter Gästegruppen werden jene Gäste zusammengefasst, die gemeinsam eingetroffen sind oder für die gemeinsam vor dem Besuch oder vor Ort ­reserviert wurde. Eine Gästegruppe umfasst 1 bis 4 Personen. Die Personen ­einer Gästegruppe sind miteinander bekannt.» Scheue Frage: Wer kontrolliert’s? Ein Türsteher? Oder ein Rausschmeisser, wenn sich die «Gästegruppen» nach einigen Bieren doch vermischen? Nicht nötig, denn: «Der Betrieb bringt im Wartebereich Bodenmarkierungen an, um, wo nötig, die Personenflüsse zu lenken.»

Jedenfalls, so das Konzept weiter: «An einem Tisch darf maximal eine Gästegruppe von 4 Personen sitzen. Davon ausgenommen sind Eltern mit Kindern.» Und: «Alle Gäste nutzen Sitzplätze, Stehplätze sind nicht zugelassen.» Scheue Frage: Was machen jetzt Bars, die wenig Sitzplätze haben? Dürfen die, die keinen Sitzplatz ergattern, den anderen, die schon sitzen, auf den Schoss sitzen, wenn beide Masken ­tragen?

GEMESSEN AB BODEN

Ok, lassen wir die blöden Sprüche. Und gehen zu den Trennwänden. Grundsätzlich gilt im Restaurant und in der Küche die 2-Meter-Abstands-Regel. Oder eine Maskentragepflicht. Für die Gästegruppen gilt:

«Zwischen den Gästegruppen muss vorne und seitlich, Schulter zu Schulter, ein Abstand von 2 Metern und nach hinten, Rücken zu Rücken, ein 2-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante eingehalten werden.» Ausser die Sitzplätze sind weniger als 2 Meter auseinander. Dann können Restaurants auch Trennwände montieren. Und für diese gilt:

  1. «Die obere Kante der Trennwand befindet sich, gemessen ab Boden, auf einer Höhe von mindestens 1,5 Metern und mindestens 70 cm über dem Sitzplatz.»
  2. «Die untere Kante der Trennwand befindet sich zwischen dem Boden und der Höhe des am tiefsten gelegenen Sitzplatzes, den die Trennwand trennt.»
  3. «Die Trennwand reicht in der Horizontalen auf beiden Seiten des Ruheplatzes 50 cm über die Tisch-/Sitzkante hinaus oder schliesst direkt an eine Wand an.»

­Alles klar? Oder brummt Ihnen nur der Schädel? Dann wird wohl doch nichts mit Ihnen als Wirt!

KÖRPERKONTAKT VERBOTEN

Ok, Sie mögen einwenden, mit genügend Unternehmergeist sei das doch ein Nasenwasser! Doch ist’s noch nicht alles: Garderoben zum Beispiel sind jetzt nur dann zulässig, «wenn das Kleidungsstück versorgt oder entnommen werden kann, ohne dass andere Kleider oder Gegenstände (z. B. Kleiderbügel) angefasst werden». Restaurant-Mitarbeitende müssen sich jetzt also auch noch im Kleiderwerfen, ohne Bügel zu berühren, üben. Und sie sollen «das Anfassen von Objekten und Oberflächen möglichst vermeiden». Auch jeglicher Körperkontakt zu den Gästen ist verboten. Das begrüssen viele Frauen im Service bestimmt, weil es ab sofort auch umgekehrt dringend empfohlen wird. Ausser bei «medizinischen Notfällen». Immerhin!


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