Pensionskassen leisten immer weniger – AHV muss einspringen

AHV mit einem Dreizehnten stärken

Clemens Studer

Die Altersvorsorge steckt in der Krise. Genauer: Ein Teil kriselt, der andere wird politisch kleingehalten. Die SGB-Delegi­erten geben Gegensteuer.

AHV-DOSSIER. SGB-Einsatz für eine sichere Rente. (Foto: Thierry Porchet)

Weil die Pensionskassenrenten immer mickriger werden, wird die AHV noch wichtiger: Darum wollen die SGB-Delegierten einen AHV-Dreizehnten. Der SGB-Vorstand muss jetzt eine Initiative ausarbeiten. Die Rechten reden von Zwängerei. Sie irren. Eine kurze Erklärung in drei Punkten:

DIE VERFASSUNG: Die Aufgabe der beruflichen Vorsorge definiert die Bundesverfassung in Artikel 113 so: «… (sie) ermöglicht zusammen mit der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise». Von diesem Verfassungsauftrag entfernt sich die Schweiz. Konkret: Ein alleinstehender Mann (Jahreslohn 84 600 Franken) kommt heute mit seiner maximalen AHV-Rente und seiner maximalen BVG-Rente auf eine monat­liche Rente von 4230 Franken. Wenn Krankenkasse und Steuern bezahlt sind, bleibt davon nicht mehr viel zum Leben übrig. Menschen mit weniger Jahreslohn haben es entsprechend noch schwieriger.

DIE PENSIONSKASSE: Im BVG gilt das Kapitaldeckungsverfahren, vereinfacht gesagt, «spart jeder für sich». Die Beiträge werden am Kapitalmarkt angelegt. Läuft das internationale Börsencasino schlecht, sind die Rentenversprechen nicht zu halten. Das zeigt sich seit Jahren in sinkenden Renten. Und das Kapi­taldeckungsverfahren ist für die Versicherten teuer. Jahr für Jahr gehen alleine 5 Milliarden Franken für Administration und Vermögensverwaltung drauf. Eine zusätzliche Milliarde pro Jahr kassieren die Privatversicherer, weil sie für die Risiken Todesfall und Invalidität überhöhte Prämien verrechnen. Und zu schlechter Letzt haben die Versicherungskonzerne eine staatliche Gewinn­garantie. Sie müssen nur 90 Prozent der eingenommenen Gelder als Renten ausschütten. 10 Prozent dürfen sie für sich behalten – egal, wie gut sie arbeiten.

DIE AHV: Die Renten aus der zweite Säule schmelzen, die AHV-Renten sind stabil, bleiben aber hinter der Lohnentwicklung zurück. Seit 1980 bereits um mehr als 10 Prozent. Verschärft wird dieser Rückstand durch die explodierten Gesundheitskosten, die im Teuerungsausgleich nur mangelhaft berücksichtigt werden. Das führt dazu, dass immer weniger der AHV-Rente für den eigentlichen Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Konkret heisst das: 1975 konnte man mit der Hälfte einer AHV-Maximalrente die Miete für eine Zweizimmerwohnung und die Krankenkassenprämie bezahlen. Heute betragen diese beiden Ausgabenposten schon mehr als zwei Drittel der Maximalrente.

Das Fazit: Weil das Kapital­deckungsverfahren seine Versprechen nicht erfüllt und bei immer höheren Kosten immer weniger Leistung bringt, können nachhaltige Verbesserungen nur von der im genialen Umlageverfahren finanzierten AHV kommen.

So geht’s weiter: Der SGB-Vorstand wird die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente im Detail ausarbeiten und im nächsten Frühling den Gremien vorlegen.


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