Steuerhinterziehung
Flüchtiger St. Galler Immo-Hai verurteilt

Wegen angeblicher Ehrverletzung wollte Bauunternehmer Daniel Bächtold einst work verklagen. Jetzt wurde der St. Galler selbst verurteilt – wegen Steuerhinterziehung. Kaum vorwärts geht’s dagegen im Hauptverfahren, das den mutmasslich grössten Immobilienbetrug der Ostschweiz belegen soll. Hauptbremsklotz dabei: die Ukraine!

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LEBTRE IN SAUS UND BRAUS: Daniel Bächtold.  (Montage: ninotchka.ch)

Treue work-Leserinnen und -Leser erinnern sich: Der St. Galler Immobilienunternehmer Daniel Bächtold (69) prellte mit seinem Firmen-Wirrwarr jahrelang Büezer, Banken und Behörden. Und prasste privat mit Privatjets und Jachten. Der Unia-Zeitung wollte er an den Kragen, weil sie ihm auf die Schliche kam. Doch dann setzte sich der Schlaumeier in die Malediven ab – und von dort weiter nach Kiew. Wo aber vorerst Schluss war. Am Flughafen klickten wegen eines Interpol-Haftbefehls die Handschellen, Bächtold kam in Auslieferungshaft (work berichtete). Die Schweiz wollte seiner habhaft werden, da die St. Galler Staatsanwaltschaft ein riesiges Betrugsverfahren gegen ihn eröffnet hatte. Die Totalsumme in seinem damaligen Betreibungsregister: über 107 Millionen Franken. Die Zahl der Geschädigten: kaum zu überblicken. Das war 2021. Doch geliefert hat die Ukraine bis heute nicht.

Ein Phantom zwischen Kiew und Zürich

Noch immer versteckt sich der gewiefte Rheintaler im kriegsversehrten Land. Wo genau, wissen die Schweizer Behörden nicht. Im Knast sitzt der Flüchtige laut work-Informationen jedenfalls schon lange nicht mehr. Und auf seiner neuen Homepage präsentiert sich der «Immobilienfachmann» als gschaffiger Visionär mit angeblichem Sitz in Zürich und mit Schweizer Handynummer. Anrufe nimmt dort allerdings niemand entgegen. Weshalb offenbleiben muss, was Bächtold zu seiner jüngsten Verurteilung sagt: Wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung und vorsätzlicher Verletzung von Verfahrenspflichten muss er nämlich 5000 Franken Busse bezahlen. Das geht aus einem Urteil hervor, das die Eidgenössische Steuerverwaltung in Abwesenheit des Flüchtigen gefällt hat und am 9. April im Bundesblatt publizieren liess. Kommt der Hauptbeschuldigte im bisher wohl grössten Immo-Betrugsskandal der Ostschweiz also mit läppischen 5000 Franken Strafe davon? Wohl eher nicht.

Justizdepartement tappt im Dunkeln

Denn ein zweites Verfahren ist noch immer pendent, wie die Staatsanwaltschaft St. Gallen auf Anfrage bestätigt. Dabei geht es um mutmasslichen Betrug von Covid-19-Krediten in der Höhe von fast 1,5 Millionen Franken. Ausserdem um mutmassliche Konkurs-, Vermögens- und Urkundendelikte. Weitere Auskünfte erteilt die Staatsanwaltschaft nicht. Mit Tempo scheint’s allerdings nicht voranzugehen. Wohl auch deshalb, weil die Ukraine auf sich warten lässt. Warum Bächtolds Auslieferung noch nicht zustande gekommen ist, will das Eidgenössische Justizdepartement auf Anfrage nicht verraten. Auch nicht, welche Schritte das EJPD in dieser Sache eingeleitet hat. Nur so viel: «Das Verfahren ist hängig.» Das ukrainische Justizministerium wiederum liess ausrichten, es beantworte Presseanfragen nur, wenn diese von Hand signiert und gestempelt seien. work tat, wie ihm befohlen, doch Kiew reagierte nicht mehr.

Asylgesuch: Bächtold macht «Rassismus» geltend

Da aber in der Ukraine grundsätzlich alle Gerichtsentscheide online veröffentlicht werden, lässt sich das Geschehene rekonstruieren. Zusammengefasst: Bächtold besorgte sich kurz nach seiner Einbuchtung ukrainische Anwälte und ging in die Gegenoffensive. Dabei klagte er sogar gegen die ukrainischen Migrationsbehörden. Und er stellte sich als in der Schweiz willkürlich Verfolgter dar, ja sogar als Opfer von anti-weissem «Rassismus»! Prompt verlangte er den Flüchtlingsstatus. Dazu liessen sich die Gerichte zwar nicht überreden. Aber wiederholt gaben sie ihm teilweise recht, zuletzt Ende März. Das verlängert die Verfahren. Und solange diese laufen, scheint die Ukraine bereit, den gut vernetzten Schweizer zu protegieren. Sicher auf seiner Seite weiss Bächtold die Zeit. Je nach Schweregrad verjährt Betrug nach 7 bis 15 Jahren.

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