Menschenhandel in Privathaushalten
Ohne Kontrollen werden Arbeitende ausgebeutet

Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ)  berät gewaltbetroffene Migrantinnen und Migranten und Opfer von Menschenhandel. Seit über 40 Jahren. Der eben erschienene Jahresbericht 2025 wirft ein Schlaglicht auf Arbeitsausbeutung und Menschenhandel in Privathaushalten.

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AUSGELIEFERT: Angestellte in Privathaushalten werden von ihren Arbeitgebern oft ausgenutzt. (Foto: Plateforme Traite, Sabine Rock)

Da ist zum Beispiel M.: Finanzielle Not und Konflikte in ihrer Beziehung treiben sie dazu, eine Stelle als Kinderbetreuerin in der Schweiz anzunehmen. Sie hofft auf Arbeit, Lohn und etwas Sicherheit. Doch vor Ort beginnt die Ausbeutung. M. erhält keine Arbeitsbewilligung. Sie darf keine Ferien nehmen, keine Pausen machen und muss neben der Kinderbetreuung auch noch den Haushalt erledigen. Den Lohn zahlt ihr Arbeitgeber nur unregelmässig und nie vollständig. Als M. kündigen will, droht man ihr mit einer Anzeige und mit Ausschaffung. M. bekommt Angst und bleibt. Auch, weil sie ihre Familie im Herkunftsland weiterhin unterstützen muss. Erst ein Hilfsangebot bringt die Wende. M. kann sich aus der Ausbeutung befreien. Heute lebt sie in einer Schutzunterkunft der FIZ und wird im Opferschutzprogramm begleitet.

Aktion, Mittel, Zweck

Menschenhandel folgt einem Muster: Aktion, Mittel, Zweck. Im Fall von M. ist die Aktion die Rekrutierung. Menschenhändler nutzen dabei verschiedene Mittel: Sie täuschen M., drohen ihr und nutzen ihre Hilflosigkeit aus. Und das alles mit dem Zweck, M.s Arbeitskraft auszubeuten.

Doch nicht jede Arbeitsausbeutung gilt rechtlich als Menschenhandel. Manchmal fehlen Täuschung, Drohung oder Zwang. Und trotzdem verletzen Arbeitgeber grundlegende Rechte. Für die Betroffenen bewirkt die juristische Abgrenzung im Alltag oft wenig Unterschied. Sie erleben Isolation, Abhängigkeit und Traumata. Sie finden kaum Zugang zu Hilfe. Und sie können ihre Rechte nicht einfordern.

Besonders deutlich zeigt sich das in Privathaushalten. Angestellte arbeiten dort allein, oft leben sie auch am Arbeitsort. Sie haben kaum soziale Kontakte. Gleichzeitig schützt sie das Recht nur ungenügend. Denn in Privathaushalten finden, anders als auf dem Bau oder in der Gastronomie, keine organisierten Kontrollen statt.

Die Zahlen zeigen das Ausmass: 2025 anerkannte die FIZ 59 Opfer von «Menschenhandel zwecks Arbeitsausbeutung» in verschiedenen Branchen. Zusätzlich beriet sie 48 Personen, die von Arbeitsausbeutung betroffen waren. 34 von ihnen arbeiteten in Privathaushalten.

Information und Aufklärung 

Doch wie findet die FIZ Betroffene wie M.? Oder besser: Wie finden Betroffene zur FIZ? Das Problem liegt auf der Hand: Wer isoliert arbeitet, keine sozialen Kontakte hat und Angst vor Konsequenzen hat, wendet sich nicht einfach an eine Beratungsstelle. Klassische Anlaufstellen funktionieren nur, wenn man weiss, dass es sie gibt – und wenn man sich traut, sie zu nutzen. Beides trifft auf viele Betroffene in Privathaushalten nicht zu.

Die FIZ hat deshalb das Erreichen von möglichen Betroffenen zu einem zentralen Projektelement gemacht. 2025 schaltete sie eine dreisprachige Kampagne auf Flixbus-Strecken. Über Facebook-Gruppen erreichte sie 1,2 Millionen Personen. Dazu kamen Mailings an 60 Partner- und 107 migrantische Organisationen sowie Social-Media-Beiträge. Die Logik dahinter: Wer nicht zur Beratung kommt, muss dort angesprochen werden, wo er sich bewegt: eben auf Reisestrecken, in migrantischen Online-Netzwerken und über Gemeinschaften, denen man vertraut.

Parallel schult die FIZ auch jene, die mit potentiell Betroffenen in Kontakt kommen: 2025 waren das 80 Fachstellen und Einzelpersonen, darunter niederschwellige Anlaufstellen, Polizeiaspiranten und Gewerkschafterinnen. Denn oft sind es nicht die Betroffenen selbst, die zuerst Hilfe suchen. Es sind Dritte, die Anzeichen für Arbeitsausbeutung und Menschenhandel bemerken. Oder eben nicht.

Das Problem wächst

Arbeitsausbeutung in Privathaushalten ist ein Schwerpunkt im FIZ-Jahresbericht, aber nur Teil der grossen Arbeit. Das Opferschutzprogramm Menschenhandel verzeichnet 2025 insgesamt 300 Fälle. Davon wurden bis Ende Jahr 228 Personen abschliessend als Opfer von Menschenhandel identifiziert. 164 von ihnen – überwiegend Frauen – sind von sexueller Ausbeutung betroffen.

Dazu kamen 117 sogenannte Ersteinschätzungen: Anfragen, bei denen ein Verdacht auf Menschenhandel besteht, die Abklärungen aber noch laufen oder nicht abgeschlossen werden konnten. Gegenüber 2024 mit damals 89 Ersteinschätzungen entspricht das einer Zunahme von 31 Prozent. Ein Hinweis darauf, dass die FIZ mehr potentiell Betroffene erreicht. Oder darauf, dass das Problem wächst. Wahrscheinlich beides.

Die neuen Fälle kamen mehrheitlich über Polizei und Justiz zur FIZ, mit 62 von 134 knapp die Hälfte. Weitere 28 kamen 2025 über die Rechtsvertretung im Asylverfahren, 20 über NGO und Beratungsstellen zur FIZ. Die Herkunftsländer spiegeln europäische Migrationsrealitäten: Rumänien stellt mit 33 Personen die grösste Gruppe, es folgen China, Ungarn, Kolumbien und die Demokratische Republik Kongo.

Unterstützerinnen unterstützen

Was die FIZ diesen Menschen anbietet, ist umfassend: Krisenintervention, psychosoziale und opferrechtliche Beratung, Vernetzung mit Anwältinnen und Anwälten, Koordination von Behördenterminen und Psychotherapie. Und wenn nötig Schutzunterbringung. Das Programm deckt ab, was staatliche Strukturen allein nicht leisten. Und ist auf Spenden angewiesen: www.fiz-info.ch.

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