Das offene Ohr
Vorsorge: Wie finde ich vergessene Gelder der Pensionskasse?

Gérald Zacharatos von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Beitrag vorlesen lassen.
0:00 / 3:54

In der Vergangenheit habe ich oft die Stelle gewechselt und einige Gelder bei den jeweiligen Pensionskassen (PK) meiner ehemaligen Arbeitgeber vergessen. Nun sehe ich Angebote privater Firmen für die Suche meiner vergessenen PK-Gelder. Soll ich ein ­solches Angebot annehmen, oder gibt es eine andere Möglichkeit?

WO IST MEIN GELD? So finden Sie Ihre Pensionskassenguthaben. (Foto: Adobe Stock)

Gérald Zacharatos: Nein, solche Angebote sollten Sie nicht annehmen, da es eine andere, kostenlose Möglichkeit gibt. Haben Sie bei einem Stellenwechsel vergessen, der jeweiligen PK Ihres vorherigen Arbeitgebers mitzuteilen, welcher Pensionskasse Ihr nächster Arbeitgeber angeschlossen ist, wird das Guthaben bei der PK Ihres vorherigen Arbeitgebers bleiben und spätestens nach zwei Jahren auf ein Freizügigkeitskonto der Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen. In ­einem ersten Schritt können Sie die Zen­tralstelle 2. Säule kontaktieren, die Ihre Guthaben aus der beruflichen Vorsorge suchen wird (sfbvg.ch). Die Zentralstelle 2. Säule orientiert Sie und die PK, die über Ihre Guthaben verfügen, bzw. die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Anschliessend können Sie die angegebenen PK sowie allenfalls die Stiftung Auffangeinrichtung BVG kontaktieren, um die Überweisung Ihrer Guthaben an die PK Ihres derzeitigen Arbeitgebers zu ver­langen.

Ausgrenzung: Was tun bei Mobbing?

Seit einer hitzigen Diskussion bei der ­Arbeit über den Einsatzplan gehen mir die Kolleginnen aus dem Weg und ­grüssen mich kaum noch. Ob dieses Verhalten den Vorgesetzten nicht aufgefallen ist oder ob die Vorgesetzten es gemerkt haben und die Kolleginnen ­gewähren lassen, weiss ich nicht. Kann es sein, dass ich gemobbt werde, und falls ja, was kann ich dagegen tun?

Gérald Zacharatos: Ja, es kann sein, dass dieses Verhalten rechtlich als Mobbing gilt, sicher ist das aber nicht. Die bundesgerichtliche Definition von Mobbing enthält einige Kriterien, die im Einzelfall erfüllt werden müssen. Mobbing ist demnach ein systematisches, feind­liches, über einen längeren Zeitraum ­anhaltendes Verhalten, mit dem eine Person an ihrem Arbeitsplatz isoliert, ausgegrenzt oder gar von ihrem Arbeitsplatz entfernt werden soll. Mobbing ist im Einzelfall auch nicht leicht nachzuweisen. Daher müssen Sie die einzelnen Vorfälle (z. B. Ausgrenzung, gezielte Schikanen und unfaire Kritik) genau dokumentieren (Datum, Zeugen, Inhalt). Selbst wenn die (hohen) Anforderungen der Mobbing­definition in Ihrem Fall nicht erfüllt werden, haben Ihre Vorgesetzten Mass­nahmen zu ergreifen, um die von Ihnen beschriebene Ausgrenzung zu ­stoppen. Sie können Ihre Vorgesetzten schriftlich an die Fürsorgepflicht des ­Arbeitgebers erinnern und darauf hinweisen, dass sie Massnahmen zum Schutz Ihrer Gesundheit und Ihrer persönlichen Integrität zu treffen haben. Unternehmen Ihre Vorgesetzten nichts, um die Ausgrenzung zu stoppen und das Arbeitsklima zu verbessern, nehmen sie ihre Fürsorgepflicht nicht wahr. In diesem Fall können Sie ­Unterstützung bei der Unia suchen und rechtliche Schritte einleiten.

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.