Gérald Zacharatos: Ja, es kann sein, dass dieses Verhalten rechtlich als Mobbing gilt, sicher ist das aber nicht. Die bundesgerichtliche Definition von Mobbing enthält einige Kriterien, die im Einzelfall erfüllt werden müssen. Mobbing ist demnach ein systematisches, feindliches, über einen längeren Zeitraum anhaltendes Verhalten, mit dem eine Person an ihrem Arbeitsplatz isoliert, ausgegrenzt oder gar von ihrem Arbeitsplatz entfernt werden soll. Mobbing ist im Einzelfall auch nicht leicht nachzuweisen. Daher müssen Sie die einzelnen Vorfälle (z. B. Ausgrenzung, gezielte Schikanen und unfaire Kritik) genau dokumentieren (Datum, Zeugen, Inhalt). Selbst wenn die (hohen) Anforderungen der Mobbingdefinition in Ihrem Fall nicht erfüllt werden, haben Ihre Vorgesetzten Massnahmen zu ergreifen, um die von Ihnen beschriebene Ausgrenzung zu stoppen. Sie können Ihre Vorgesetzten schriftlich an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erinnern und darauf hinweisen, dass sie Massnahmen zum Schutz Ihrer Gesundheit und Ihrer persönlichen Integrität zu treffen haben. Unternehmen Ihre Vorgesetzten nichts, um die Ausgrenzung zu stoppen und das Arbeitsklima zu verbessern, nehmen sie ihre Fürsorgepflicht nicht wahr. In diesem Fall können Sie Unterstützung bei der Unia suchen und rechtliche Schritte einleiten.