Tödliche Faser: Gerichtshof für Menschenrechte fällt ein bahnbrechendes UrteilAsbest-Fälle verjähren nicht mehr
Endlich Genugtuung für die Opfer der tödlichen Asbestfasern und ihre Angehörigen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz und hebt für Asbestopfer die Verjährungsfrist auf.
