Weltweit anerkanntes Qualitäts-Zertifikat EFQM
4 Sterne für die Arbeitslosenkasse der Unia

Die Arbeitslosenkasse der Unia hat sich deutlich verbessert. Deshalb erhält sie einen vierten Stern im EFQM-Qualitätsmodell.

SPITZENKLASSE: Die Unia-Arbeitslosenkasse hat sich gesteigert und den vierten Stern geholt. (Foto: Unia)

Seit 2019 nimmt die Unia-Arbeitslosenkasse am Anerkennungsprogramm der EFQM (European Foundation for Quality Management) teil. Das EFQM-Modell ist ein weltweit anerkanntes Qualitätsmanagement-System, das die Leistung von Unternehmen und Non-Profit-Organisationen bewertet. Dazu werden die Aspekte Menschen, Prozesse und Ergebnisse berücksichtigt.

Durch­geprüft

Die «Swiss Association for Quality» (SAQ) hat die Unia-Arbeitslosenkasse im April dieses Jahres während dreier Tage auf Herz und Nieren geprüft. Dabei hat sie Interviews mit Dutzenden Personen geführt und untersucht, ob die Unia-Arbeitslosenkasse den hohen Anforderungen des EFQM entspricht. Und sie kam zum Schluss: Die Unia Arbeitslosenkasse hat sich sogar deutlich verbessert. Deshalb erhält sie einen vierten Stern.

Wettbewerbsstärke

Bereits im Jahr 2022 hat die Unia-Arbeitslosenkasse nach einem zweijährigen Prozess drei Sterne erhalten. Jedes Jahr beteiligen sich in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bis zu dreissig Organisationen am Anerkennungsprogramm der EFQM, um ihre Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsstärke aufzubauen, zu erhalten und zu steigern. Die EFQM-Anerkennung bietet Orientierung sowie Bewertungs- und Vergleichsmöglichkeiten der unternehmerischen Leistung.

Die grösste Kasse

Die Arbeitslosenkasse der Unia ist die einzige Arbeitslosenkasse der Schweiz, die EFQM-zertifiziert ist. Und sie ist die grösste Arbeitslosenkasse im Land und hat einen Marktanteil von 28 Prozent. Sie ist mit über 70 Zahlstellen in der ganzen Schweiz vertreten. Sie ist offen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – ob Unia-Mitglieder oder nicht.

Geld für Arbeitslose: Dank den Gewerkschaften

Die ersten Arbeitslosenkassen wurden Ende des 19. Jahrhunderts von Gewerkschaften gegründet. Deshalb waren zunächst nur Gewerkschaftsmitglieder versichert. In den 1930er Jahren folgten die ersten kantonalen Gesetze zur Arbeitslosenversicherung und damit auch die ersten öffentlichen paritätischen Kassen. Zehn Jahre später wurde der Ausgleichfonds auf eidgenössischer Ebene als Kompromiss von Staat, Arbeitgebern und Gewerkschaften gegründet.

Obligatorisch

Arbeitneh­mende waren jedoch nicht obligatorisch versichert. Erst 1977 folgte der obligatorische Beitritt für nahezu alle Beschäftigten. 1982 trat das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeits­losenversicherung (AVIG) in Kraft. (asz)

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