Volk verteidigt Mindestlohn
Ohrfeige für die Hungerlohn-Koalition in der Stadt Luzern

Seit Anfang Jahr gilt in der Stadt Luzern ein Mindestlohn. SVP, FDP, GLP und Mitte wollten ihn schon wieder abschaffen. Das Volk erteilte ihnen eine deutliche Lektion und sagte überdeutlich Ja zu Löhnen, die zum Leben reichen.

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LUZERN STEHT HINTER MINDESTLÖHNEN: Eine Hotelreinigerin bei der Arbeit. (Foto: Keystone)

Gleich mit 67,6 Prozent stellten sich die Stadtluzerner Stimmenden hinter den städtischen Mindestlohn. Damit blamiert sich die Luzerner Hungerlohn-Koalition aus Arbeitgeberverbänden und den Parteien SVP, FDP, GLP und Mitte bereits zum zweiten Mal.

Turbulente Vorgeschichte

Denn der Mindestlohn in der Stadt Luzern hat eine turbulente Vorgeschichte, und die geht in aller Kürze so: Im Frühling 2024 nahm das Luzerner Stadtparlament die Initiative «Existenzsichernde Löhne jetzt!» der Juso mit 24 zu 23 haarscharf an. Inhalt der Initiative: Auf dem Gebiet der Stadt Luzern gilt ein Mindestlohn von 22 Franken, der regelmässig an die Teuerung angepasst wird.

Die cleveren Juso hatten eine «Initiative mit ausgearbeitetem Reglement» eingereicht. In Luzern bedeutet das: Wer nach einem Parlaments-Ja gegen die Umsetzung einer solchen Initiative ist, muss das Referendum ergreifen. Die Hürde ist nicht wirklich hoch: Von den rund 53'000 Stimmberechtigten müssen gerade mal 800 unterschreiben, also 1,5 Prozent. Doch die finanziell bestens ausgestatteten Mindestlohn-Gegnerinnen und -Gegner aus SVP, FDP, GLP, Mitte und gleich vier Arbeitgeberverbänden brachten die nötigen Unterschriften nicht zusammen. Ziemlich peinlich.

Landsturm droht

Doch die Mindestlohn-Loser gaben und geben nicht auf. Zuerst setzten sie auf den rechten Landsturm und liessen von einem Kiesunternehmer aus dem Luzerner Hinterland im Kantonsrat eine Motion einreichen, die der Stadt Mindestlöhne verbieten will. Wenig überraschend stimmte die bürgerliche Mehrheit zu. Derzeit wird ein entsprechendes Gesetz ausgearbeitet. Parallel dazu verabschiedete das Stadtparlament eine Vorlage, die den städtischen Mindestlohn wieder abschaffen wollte. Das Volk hat sie jetzt mit 67,6 Prozent der Stimmen gestoppt und sich damit unmissverständlich hinter den Mindestlohn gestellt.

Bundesgericht hat entschieden

Auch die Stimmenden von Winterthur und Zürich haben sich deutlich hinter städtische Mindestlöhne gestellt. Und zwar bereits im Jahr 2023. Dort wählte die Hungerlohn-Koalition eine andere Strategie, um die Umsetzung der Volksentscheide möglichst lange zu verzögern und weiterhin Dumpinglöhne zahlen zu können: Sie klagte sich durch alle Instanzen. Doch diesen Sommer entschied das Bundesgericht: alles rechtens.

Formal hat das Bundesgericht zwar «nur» die Zürcher Kantonsverfassung ausgelegt. Doch es ist ein Grundsatzentscheid, der alle Städte und Gemeinden betrifft. Denn die Begründung des Gerichts geht weit über den Einzelfall hinaus. Das Bundesgericht hält fest, dass Gemeinden Mindestlöhne einführen können, und das ohne ausdrückliche Grundlage in der Kantonsverfassung. Mehr noch: Es erkennt an, dass Städte die lokalen Bedingungen kennen und das Phänomen der Working Poor ebenso gut bekämpfen können wie der Kanton, wenn nicht besser. Mindestlöhne auf Gemeindeebene entsprechen dem Ziel der Bundesverfassung, dass arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.

Nationale Abstimmung

Trotz den Erfolgen der Gewerkschaften in vielen Kantonen und Gemeinden und vor dem höchsten Gericht erhalten in der Schweiz immer noch Hunderttausende für einen Vollzeitjob keinen Lohn, der zum Leben reicht. Arbeitgeberboss Roland A. Müller findet das voll okay. Denn: «Irgendwo hört’s auf. Dann muss das Sozialamt einspringen.» Dieser Meinung ist auch die bürgerliche Mehrheit im nationalen Parlament und hat einen Frontalangriff auf demokratisch beschlossene kantonale und städtische Mindestlöhne gestartet. Sie will Tausende Vollzeitarbeitende wieder aufs Sozialamt schicken. Die Gewerkschaften und die fortschrittlichen Parteien haben das Referendum ergriffen. Anfang Oktober werden die Unterschriften der Bundeskanzlei übergeben. Dann kann das Volk entscheiden, was es von Hungerlöhnen hält.

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