1x1 der Wirtschaft
Die Unverbesserlichen wollen Hungerlöhne

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Die kantonalen Mindestlöhne sind eine Erfolgsgeschichte. 2017 konnte Neuenburg als erster Kanton einen Mindestlohn einführen. Mittlerweile kennen auch Genf, Tessin, Jura und Basel-Stadt einen Mindestlohn. Und in der Stadt Luzern gilt seit Januar der erste auf Gemeindeebene. Weitere Mindestlöhne dürften folgen. In der Stadt Zürich und Winterthur ver­hindern nur noch Einsprachen seine Einführung. In der Waadt, dem Wallis, dem Tessin sowie in den Städten Bern und Biel wird demnächst über neue Mindestlöhne entschieden.

Ein Lohn zum Leben

Die Erfahrung mit lokalen Mindestlöhnen ist durchweg positiv. Mindestlöhne erhöhen die tiefsten Löhne, haben aber kaum einen Einfluss auf die Beschäftigung. Arbeitnehmende in Tieflohnbranchen erhalten dank den Mindestlöhnen ein Einkommen, von dem sie leben können. Dadurch sind sie weniger abhängig von der Sozialhilfe und der Unterstützung ihrer Familien. Die einzigen Verlierer von Mindestlöhnen sind ­Arbeitgeber, die mit Armutslöhnen Geld verdienen. Aber selbst in Tieflohnbranchen haben sich die meisten ­Arbeitgeber mit den Mindestlöhnen arrangiert. Sie tun das, indem sie ­entweder weniger Gewinn erzielen, ­höhere Preise verlangen oder einfach besser wirtschaften.

Angriff auf Mindestlöhne

Doch leider gibt es Unverbesserliche. Das sind allen voran rückwärtsgewandte Wirte und Hoteliers. Sie wollen partout Hungerlöhne zahlen, statt für bessere Dienstleistungen und effi­zientere Betriebe zu sorgen. Diese Kreise haben mit gezieltem Lobbying einen Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne lanciert. Das Parlament dürfte nun leider ihrem Druck nach­geben. In der Sommersession wird es voraussichtlich eine Mindestlohn­ausnahme für Beschäftigte mit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) be­schliessen. Über 10 000 GAV-Beschäftigte würden in Genf, Neuenburg und der Stadt Luzern keine Mindestlohnerhöhungen mehr erhalten. Weitere Tausende GAV-Beschäftigte in den Kantonen und Städten, wo demnächst ein neuer Mindestlohn eingeführt werden könnte, würden ihn aufgrund des Lohndiktats aus Bundesbern nie erhalten. Wenig verwunderlich: Der Angriff auf die Mindestlöhne trifft vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe. Neben dem Gastgewerbe wären aber auch viele Reinigungsfachkräfte sowie Coiffeusen und Coiffeure betroffen.

David Gallusser ist Ökonom beim ­Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB).

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