Abstimmung vom 8. März: Abschaffung der Heiratsstrafe
Was wem wirklich nützt und warum?

Parlamentarisch angenommene Steuervorlagen sind in der Schweiz meistens einfach zu beurteilen. Weil es dabei eigentlich immer nur darum geht, wie viel weniger jene abgeben, die überdurchschnittlich viel verdienen. Bei der Individualbesteuerung ist es für einmal komplizierter.

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VERHEIRATETE DEN ANDEREN PAAREN GLEICHSTELLEN: Mit der Individualbesteuerung würden verheiratete Frauen bei den Behörden nicht mehr als «Person 2» geführt. (Foto: Adobe Stock)

Am 8. März stimmt die Schweiz über das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung ab. Künftig sollen alle steuerpflichtigen Personen – unabhängig vom Zivilstand – einzeln besteuert werden. Jede Person würde ihr eigenes Einkommen und Vermögen deklarieren, und für alle gälte der gleiche Steuertarif. Die heute geltende gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren würde damit aufgehoben. Ziel der Vorlage ist es, die sogenannte Heiratsstrafe zu beseitigen, die das Bundesgericht bereits vor über vierzig Jahren als verfassungswidrig bezeichnet hat. Seither sind sämtliche Reformversuche gescheitert. Und die verheirateten Frauen immer noch «Person  2» auf dem Formular.

Welche Auswirkungen hätte ein Ja?

Ein Ja würde das Steuersystem grundlegend umstellen. Die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren fiele weg, ebenso die Heiratsstrafe, von der heute insbesondere Doppelverdienerehepaare betroffen sind. Für viele Haushalte mit zwei ähnlich hohen Einkommen sowie für Pensionierte würde sich die Steuerbelastung reduzieren, weil das Zweiteinkommen nicht mehr gemeinsam in eine höhere Progressionsstufe fällt. Auf Bundesebene rechnet der Bundesrat mit Mindereinnahmen von rund 630 Millionen Franken pro Jahr. Um Familien abzufedern, wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von heute 6800 auf 12'000 Franken pro Kind erhöht.

Wer profitiert, wer verliert?

Profitieren dürften vor allem Ehepaare mit zwei ähnlich hohen Einkommen sowie Rentnerinnen und Rentner. Tendenziell schlechter gestellt würden hingegen Einverdienerhaushalte und Paare mit stark unterschiedlichen Einkommen, da der bisherige Verheiratetentarif wegfällt. Diese traditionelle Rollenverteilung ist stärker in ländlichen Gebieten verbreitet.

Was bedeutet ein Ja für den Arbeitsmarkt?

Die Befürwortenden versprechen sich positive Beschäftigungseffekte: Das Zweiteinkommen – meist jenes der Frau – werde nicht mehr von der Progression «weggefressen», was die Erwerbstätigkeit attraktiver mache. Sie rechnen mit mehreren Zehntausend zusätzlichen Erwerbstätigen. Konkret geht der Bund davon aus, dass allein bei der direkten Bundessteuer rund 2500 bis 10 400 zusätzliche Vollzeitäquivalente entstehen könnten. Sobald auch Kantone und Gemeinden auf die Individualbesteuerung umstellen, rechnen die Befürworter gesamtschweizerisch mit über 40'000 zusätzlichen Erwerbstätigen. Dies würde dem Fachkräftemangel entgegenwirken und zu höheren Altersrenten für Frauen führen. Kritiker bezweifeln allerdings, dass diese Effekte in dem prognostizierten Ausmass eintreten werden.

Was sagen Kantone und Städte?

Die Kantone leisten erbitterten Widerstand: 21 von 26 Kantonen lehnten die Vorlage in der Vernehmlassung ab. Zehn Kantone haben das Kantonsreferendum ergriffen – erst das zweite Mal in der Geschichte der Eidgenossenschaft, dass die Kantone von diesem Vetorecht Gebrauch machen. Die Konferenz der Kantonsregierungen argumentiert, viele Kantone hätten die Heiratsstrafe bereits durch Splittingmodelle oder Doppeltarife entschärft. Der Bund solle sich den Kantonen anpassen, nicht umgekehrt. Der Systemwechsel sei ein massiver Eingriff in die kantonale Steuerautonomie und führe zu hohen Kosten sowie ungewissen Folgen für die öffentlichen Haushalte. Die Städte sehen das anders: Der Städteverband und die städtischen Finanzdirektoren unterstützen die Reform geschlossen. In urbanen Zentren, wo Doppelverdienerhaushalte die Norm sind, überwiegen die Vorteile.

Welcher administrative Aufwand entsteht?

Schweizweit müssten künftig rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen bearbeitet werden. Für die Verwaltungen bedeutet dies einen permanenten Mehraufwand bei Prüfung, Einsprachen und Beschwerden. Die Gegner sprechen von einem «Bürokratiemonster», das teure IT-Umstellungen und zusätzliches Personal erfordere. Die Befürwortenden halten dagegen: Es könne nicht angehen, dass auf eine Steuerentlastung verzichtet werde, nur weil sie administrativ aufwendig sei. Zudem werde die Digitalisierung den Aufwand reduzieren. Und sie haben noch einen Punkt: Die Vorväter ( und -mütter) der heutigen Gegnerinnen und Gegner der Individualbesteuerung traten mit diesem Argument bereits gegen die Einführung des Frauenstimmrechts an.

Wer ist dafür?

Unterstützt wird die Vorlage vom Bundesrat sowie von einer knappen Mehrheit im Parlament, getragen von FDP, SP, Grünen und GLP. Auch der Schweizerische Arbeitgeberverband, Economiesuisse und Alliance F (Bund Schweizerischer Frauenorganisationen) engagieren sich für ein Ja. Die Befürworterinnen und Befürworter sehen in der Reform einen überfälligen Schritt zu steuerlicher Fairness und einem zeitgemässen System. Besonders betonen sie die besseren Erwerbsanreize für Zweitverdienende und die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen.

Wer ist dagegen?

Gegen die Individualbesteuerung stellen sich SVP, Mitte, EVP und EDU sowie der Bauernverband, der Gewerbeverband und die Interessengemeinschaft Familie 3plus. Sie argumentieren, die Vorlage beseitige zwar bestehende Ungleichheiten, schaffe aber neue. Klassische Familienmodelle und Einverdienerhaushalte würden benachteiligt. Für sie schwächt die steuerliche «Entkoppelung» der Ehepartner die gesellschaftliche Stellung der Ehe.

Was sagen die Gewerkschaften?

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat Stimmfreigabe beschlossen, weil er Nutzen und Risiken als politisch nicht eindeutig erachtet. Zwar anerkennt der SGB, dass die Reform gleichstellungspolitische Anliegen aufnimmt und Fehlanreize korrigieren kann. Gleichzeitig kritisiert er die konkrete Ausgestaltung: Die Steuerausfälle beim Bund würden tendenziell höhere Einkommen stärker entlasten, während die Wirkung für tiefere und mittlere Einkommen begrenzt bleibe. Zudem sei unklar, wie sich die Reform auf Kantons- und Gemeindeebene auswirke. Der Gewerkschaftsbund betont, dass für echte Gleichstellung andere Massnahmen entscheidender seien: zum Beispiel der Ausbau von bezahlbarer ausserfamiliärer Kinderbetreuung, familienverträgliche Arbeitszeiten und die längst fällige Durchsetzung der Lohngleichheit.

Was passiert bei einem Nein?

Sagt das Volk Nein, kommt es voraussichtlich zum Showdown zwischen zwei Volksinitiativen: Die FDP-Frauen haben ihre Steuergerechtigkeitsinitiative nur bedingt zurückgezogen – sie würde bei einer Ablehnung wiederaufleben. Gleichzeitig ist im Parlament eine Initiative der Mitte-Partei hängig, die die Heiratsstrafe auf anderem Weg beseitigen will, etwa durch ein Splittingmodell. Die Debatte über die Ehepaarbesteuerung wäre damit noch lange nicht beendet.

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