Asbest-Skandal: Neue Enthüllungen erschüttern Italien
Schmidheiny, Epstein und der Mossad

Seit Jahrzehnten wehrt sich der Schweizer Asbest-Milliardär Stefan Schmidheiny mit vielen Mitteln gegen italienische Richter, die ihn ins Gefängnis schicken wollen. Ein italienischer TV-Report wartet jetzt mit neuen Enthüllungen auf.

AUS DEN EPSTINE-FILES: Ränkespiele zugunsten von Stephan Schmidheiny und unter Beteiligung israelischer Ex-­Geheimdienstler (Portraits: Stephan Schmidheiny, Jeffrey Epstein, Ehud Barak, v. l.). (Montage: ninotchka.ch)
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Am 4. Januar 2026 flimmerte über die italienischen Bildschirme eine Rai-3-Sendung, die das Land seither aufwühlt. Das Investigativmagazin «Report» präsentiert E-Mails, die aus den sogenannten Epstein-Files stammen, also jenem Fundus an Dokumenten, die nach dem Tod des US-Milliardärs und verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein stückweise öffentlich wurden und werden. Sie zeichnen ein verstörendes Bild:

Im Vorfeld des Kassationsurteils von 2014 im grossen Eternit-Prozess war offenbar ein internationales Netzwerk zugunsten von Schmidheiny aktiv – einschliesslich (ehemaliger) Agenten des israelischen Geheimdienstes Mossad.

Und sogar Fluchtpläne für den Fall einer definitiven Verurteilung sollen geschmiedet worden sein.

Gericht knickt ein

Im Zentrum steht ein Name, der weit über die Asbestaffäre hinausreicht: Ehud Barak. Der frühere israelische Premierminister, Ex-Verteidigungsminister und einstige Chef des militärischen Geheimdienstes seines Landes gehört zu jenen Politikern, die in den Epstein-Files wiederholt auftauchen. Barak war ein Vertrauter Epsteins, liess sich von dessen Firmen bezahlen und wurde mehrfach in dessen Gesellschaft fotografiert. Er gründete die Firma Paragon Solution mit. Diese entwickelt Spionagesoftware, mit der auch in Europa Journalistinnen und Aktivisten überwacht wurden.

1939 – Die Suva anerkennt einen ersten Asbestfall als Berufskrankheit.

1953 – Die Suva stuft Asbestose generell als entschädigungspflichtige Berufskrankheit ein – zwanzig Jahre nach Deutschland und Österreich.

1964 – US-Forscher Irving Selikoff beweist: Schon kleinste Mengen Asbest­fasern können Krebs ver­ursachen.

1976 – Stephan Schmid­heiny übernimmt die Führung der Eternit AG.

BESTSELLER: Bluemetrögli mit Asbestfasern. (Foto: Keystone)

1984 – GBH und SGB ­lancieren eine Kampagne für das Asbestverbot in­
der Schweiz.

1986 – Die Eternit-Fabrik in Casale Monferrato (Ita­lien) schliesst.

1990 – Die Schweiz verbietet Asbest. Das Verbot tritt am 1. März in Kraft.

1992 – Italien verbietet ­Asbest.

2005 – EU-weites Asbestverbot. Schweiz: Beim Umbau des Sulzer-Hochhauses in Winterthur werden 140 Tonnen Asbest entdeckt.

2011 – Schmidheinys ­«offerta del diavolo»: Entschädigungsangebot gegen Schweigen. Casale Mon­ferrato lehnt ab.

2012 – Turin verurteilt Schmidheiny zu 16 Jahren Haft wegen «Umweltkatas­trophe».

2014 – Die Kassation hebt das Urteil wegen Verjährung auf. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt die Schweiz im Fall Moor: Die Verjährungsfristen sind zu kurz.

2017 – Der Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) nimmt in der Schweiz seine Arbeit auf.

2020 – Die Schweiz verlängert die Verjährungsfrist von 10 auf 20 Jahre.

2023 – Eternit Bis: Schmidheiny wird in Novara zu 12 Jahren verurteilt.

2024 – Der EGMR verurteilt die Schweiz erneut (Fall Jann). In Italien: ca. 2000 Mesotheliom-Diagnosen jährlich.

2025 – Berufungsgericht Turin: 9 Jahre und 6 Monate für Schmidheiny. Die Verteidigung legt Kassations­rekurs ein.

Die Korrespondenz, die «Report» zeigt, läuft über Heinz Pauli, den langjährigen Vertrauten des Schweizer Milliardärs Stephan Schmidheiny. Sein Gesprächspartner: Avner Azulay, ein ehemaliger hochrangiger Mossad-Offizier, der in Europa als Verbindungsmann tätig war. Azulay leitet die Anfragen direkt weiter an Barak.

Schmidheiny selbst wird in den Mails konspirativ nur mit dem Kürzel «STS» bezeichnet – ein Muster, das auf eine lange eingeübte Praxis der Abschirmung hinweist.

Die Strategie, die in den E-Mails skizziert wird, ist klar: Man will «diskret in den Kreisen der römischen Gesellschaft arbeiten» und einflussreiche Meinungsführer davon überzeugen, dass eine Verurteilung Schmidheinys dem internationalen Ansehen Italiens schaden und Investoren abschrecken könnte. Im Oktober 2013 ist ein grosses Treffen zwischen Baraks Team und Schmidheinys Beratern in Zürich geplant. Barak selbst bezeichnet die Strategie als «exzellent», bedauert aber, dass sie nicht früher begonnen habe.

Doch die E-Mails zeigen noch mehr: Für den Fall, dass die Kassation die 18jährige Haftstrafe bestätigen sollte, wurden konkrete Szenarien für den Ernstfall entworfen. Die Beteiligten diskutierten Sicherheitsgarantien, Möglichkeiten des Untertauchens und den Umgang mit einem möglichen europäischen Haftbefehl.

Kurzer Prozess

Es ist nicht das erste Mal, dass Barak und Azulay einem Milliardär aus der Patsche helfen. Schon Jahre zuvor hatten sie sich für den US-amerikanischen Geschäftsmann Marc Rich eingesetzt, dem 65 Anklagepunkte wegen Steuerhinterziehung drohten. Und sich in die Schweiz abgesetzt hatte und hierzulande während Jahrzehnten unbehelligt geschäftete. Die Lobbying-Kampagne war erfolgreich: Präsident Bill Clinton begnadigte Rich – und gab später zu, dass Baraks Einfluss dabei eine Rolle gespielt habe.

Am 19. November 2014 hebt die italienische Kassation die 18jährige Haftstrafe gegen Schmidheiny auf – wegen Verjährung. Sechs Minuten dauert die Urteilsverlesung, Jahre der Ermittlungen und Zeugenaussagen sind damit ausgelöscht. Noch in derselben Nacht schreibt Pauli an Azulay: «Ich möchte meine tiefe Dankbarkeit ausdrücken für die Hilfe und die Anstrengungen zugunsten der Sache von STS.» Azulay leitet die Nachricht an Barak weiter mit den Worten: «Ende der Geschichte! Alles, was wir getan haben, war, unsere Dienste anzubieten.» Barak antwortet zwei Tage später knapp: «Danke. Ich wünsche ihm und allen anderen alles Gute.»

In Italien schlägt die Rai-3-Sendung ein wie eine Bombe. «La Stampa» titelt: «Epstein und das Netzwerk, das zu Mister Eternit führt». «La Voce» schreibt: «Der Eternit-Prozess war nie nur ein italienischer Prozess.» Die Opfervereinigung AFEVA reagiert erschüttert. Bruno Pesce, einer ihrer Gründer, sagt gegenüber «La Repubblica»:

«Wir wurden über zwanzig Jahre ausspioniert. Aber dass es bis zu einem Ex-Agenten des Mossad reicht, hätten wir nicht gedacht.»

Ob die Kontakte das Urteil tatsächlich beeinflusst haben, ist nicht bewiesen. Schmidheinys Anwälte lassen über «Report» ausrichten, Pauli habe «nie ein offizielles Mandat» gehabt und Schmidheiny habe «keine Geldzahlungen geleistet». Doch in Casale Monferrato, wo die Eternit-Fabrik Tausende krank machte, kochen die Emotionen hoch. Es ist nicht das erste Mal, dass Schmidheiny versucht, die Opfer zum Schweigen zu bringen. Bereits 2011 liessen seine Emissäre eine «Offerta del diavolo» überbringen: Geld gegen Schweigen, verbunden mit der Forderung, für immer zu schweigen. Die Gemeinschaft lehnte geschlossen ab.

Die tödliche Wunderfaser

Was heute als Skandal gilt, begann als Erfolgsgeschichte. Asbest war billig, hitzebeständig, vielseitig – eine «Wunderfaser». Die Schweizer Industriellenfamilie Schmidheiny machte mit ihrer Eternit AG in Niederurnen ein Vermögen damit. Weltweit entstanden Fabriken, allein in Italien an vier Standorten. Zu Spitzenzeiten arbeiteten dort bis zu 2000 Menschen in der Asbestverarbeitung.

Der Asbestfonds

Seit 2017 bietet der von den Gewerkschaften initiierte Entschädigungsfonds für Asbestopfer unbürokratisch Hilfe für Betroffene und Angehörige. Mehr Infos www.stiftung-efa.ch.t.

Doch schon früh gab es Warnzeichen. Bereits 1939 anerkannte die Suva einen ersten Asbestfall als Berufskrankheit, doch erst 1953 – zwanzig Jahre nach Deutschland – wurde Asbestose generell als entschädigungspflichtig eingestuft. In den 1960er Jahren bewies der US-Forscher Irving Selikoff: Schon kleinste Fasermengen können tödlichen Krebs verursachen. Die Industrie reagierte mit Vertuschung.

Überwachung der Opfer

Stephan Schmidheiny übernahm 1976 die Führung der Eternit AG. Er wusste um die Gefahren, wie Gerichtsdokumente belegen. Trotzdem liefen die Fabriken weiter. Die Profite flossen, während die Arbeiter und die Bevölkerung in der Umgebung der Werke die tödlichen Fasern einatmeten.

Wie systematisch diese Vertuschung auch unter Stephan Schmidheiny betrieben wurde, zeigen Dokumente, die Turiner Staatsanwälte beschlagnahmen konnten. Über den PR-Berater Guido Bellodi baute Schmidheiny ab den 1990er Jahren ein regelrechtes Überwachungs- und Desinformationsnetz auf.

Opferverbände wurden infiltriert, interne Diskussionen protokolliert, Journalistinnen und Journalisten beobachtet, selbst Strategien der Justiz ausgespäht. Bezahlte Informanten – im Firmenjargon «Antennen» genannt – lieferten Berichte aus dem Innern der Gegenseite.

Das sogenannte «Bellodi-Handbuch» beschreibt mehrere Verteidigungslinien. Das oberste Ziel: Schmidheinys Namen um jeden Preis aus der öffentlichen Wahrnehmung heraushalten. Die Grenze zwischen Krisenkommunikation und systematischer Irreführung wurde dabei bewusst überschritten. Schon Jahre vor den Mossad-Kontakten zeigt sich hier ein Muster: Wer Schmidheiny gefährlich werden konnte, wurde beobachtet, unterwandert oder diskreditiert.

Der lange Kampf der Gewerkschaften

In der Schweiz wurde Asbest trotz allen wissenschaftlichen Erkenntnissen über seine Gefährlichkeit erst 1990 verboten. Es war die Gewerkschaft Bau und Holz (GBH), eine Vorgängerin der Unia, die 1984 gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) in die Offensive ging. Sie veröffentlichte in ihrer Zeitung eine Liste mit rund 4000 öffentlichen Gebäuden, in denen Asbest verbaut worden war. Das Bundesamt für Umwelt hatte zuvor die Herausgabe verweigert. Der Erfolg der Veröffentlichung war enorm: Die Sicherheit von Schulhäusern, Spitälern, Verwaltungsgebäuden stand plötzlich im Zentrum des öffentlichen Interesses. Die Kampagne, angeführt von GBH-Präsident Vasco Pedrina, erhöhte den Druck auf Industrie und Behörden massiv.

Doch trotz Verbot stiegen die Todesfälle weiter an, weil die vor Jahrzehnten eingeatmeten Fasern ihre tödliche Wirkung erst jetzt entfalteten.

Denn das Tückische am Asbest: Die Latenzzeit zwischen Exposition und Erkrankung beträgt 15 bis 45 Jahre. Wer heute stirbt, wurde vor Jahrzehnten vergiftet.

Die Gewerkschaften kämpften weiter: für Prävention bei Sanierungsarbeiten, für die Anerkennung der Opfer. 2017 wurde der Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) endlich Realität. Teile der Wirtschaft leistete erbitterten Widerstand. Und Schmidheiny, der grösste Profiteur der Schweizer Asbestproduktion, weigerte sich, einen Beitrag zu leisten.

Heute sind es vor allem Handwerker – Elektriker, Bodenleger, Maler –, die bei Renovationen in älteren Gebäuden auf Asbest stossen. Fast die Hälfte der asbestbedingten Todesfälle betreffen inzwischen diese Berufsgruppen. Die Suva rechnet mit über 3000 weiteren Todesfällen durch Mesotheliom bis ins Jahr 2040.

Prozesse ohne Ende

In Italien begann der Turiner Staatsanwalt Raffaele Guariniello ab 2002 zu ermitteln. Acht Jahre recherchierte er, sammelte 200 000 Seiten Beweismaterial. 2012 wurde Schmidheiny in Turin zu 16 Jahren Haft verurteilt. In zweiter Instanz wurde die Strafe auf 18 Jahre erhöht. Dann kam im November 2014 der Entscheid des Kassationsgerichtes, in dessen Vorfeld die jetzt aufgeflogene Mossad-Connection für Schmidheiny tätig war: Freispruch wegen Verjährung. Das Gericht entschied, die Frist beginne mit der Schliessung der Fabrik 1986 und nicht mit den Todesfällen, die bis heute andauern.

Im späteren «Eternit bis»-Prozess wurde Schmidheiny 2023 in Novara erneut verurteilt. Diesmal zu 12 Jahren wegen fahrlässiger Tötung in fast 400 Fällen. Das Berufungsgericht Turin reduzierte die Strafe im April 2025 auf 9 Jahre und 6 Monate. Für die Berufungsrichter ist der heute 78jährige schuldig am Tod von über 90 Menschen. Viele weitere Fälle wurden für verjährt erklärt oder fielen aus dem Verfahren. Schmidheinys Anwälte haben erneut Kassationsrekurs eingereicht.

Auch in der Schweiz kämpfen Opfer vor Gericht, scheitern aber regelmässig an der Verjährung. Trotz Verurteilung der Schweiz in dieser Sache durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. 2014 verurteilte dieser die Schweiz im Fall Moor: Die Verjährungsfristen seien mit dem Recht auf ein faires Verfahren nicht vereinbar. 2024 folgte ein zweites Urteil im Fall Jann mit derselben Stossrichtung. Die Schweiz verlängerte die Frist zwar von 10 auf 20 Jahre, doch für viele Betroffene reicht auch das nicht.

Warten auf Gerechtigkeit

Im Februar wird die italienische Kassation erneut in Sachen Schmidheiny entscheiden. Es ist der möglicherweise letzte Akt in einem Prozess, der seit über zwanzig Jahren andauert. Diesmal, so hoffen die Opferverbände, ohne diskrete Einflussnahme aus dem Hintergrund.

Bruno Pesce, der seit Jahrzehnten für die Opfer kämpft, fasst zusammen, was viele empfinden:

«Wir wussten, dass Schmidheiny alles versuchen würde. Aber diese Enthüllungen zeigen: Es ging nie nur um einen Prozess in Italien. Es ging um ein System. Wir hoffen, dass diesmal Gerechtigkeit geschieht – und dass diese Gerechtigkeit nicht wieder verjährt.»

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