Rechte Parteien machen Chefs kurz vor den Wahlen noch ein Geschenk
Frontalangriff auf Mindestlöhne

Die rechte Mehrheit im Parlament will die kantonalen Mindestlöhne schleifen. Dass das verfassungswidrig ist, kümmert SVP, FDP und Mitte nicht.

2014 kam die Mindestlohn-Initiative von Gewerkschaften und SP zur Abstimmung. Damals heulten die rechten Gegnerinnen und Gegner, das sei ein Eingriff in die Hoheit der Kantone. Wenn schon Mindestlöhne, dann sollten dies die Kantone selber entscheiden. Jetzt, wo das Stimmvolk in einigen Kantonen (Genf, Neuenburg, Jura, Tessin, Basel-Stadt) Mindestlöhne angenommen hat, schiessen die Arbeitgeberverbände und die rechten Parteien dagegen. Zum Teil zogen sie Volksentscheide bis vor Bundesgericht. Dieses schützte die kantonalen Mindestlöhne – und die Volksrechte. Die Speerspitze der Mindestlohn-Gegnerinnen und -Gegner ist aktuell der Obwaldner Mitte-Ständerat Erich Ettlin, Steuerberater, Krankenkassen- und Finanzlobbyist. Er rangiert mit 16 bezahlten Lobbyämtern auf Platz 2 der aktuellsten Lobbywatch-Rangliste. Nach dem Ständerat hat Mitte Dezember auch der Nationalrat seinem Vorstoss zugestimmt. Der trägt den heuchlerischen Titel «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen».

LOHNDRÜCKER: Mitte-Ständerat
Erich Ettlin. (Foto: Keystone)

WORUM GEHT ES?

Wenn das Stimmvolk eines Kantons ­einen kantonalen Mindestlohn beschliesst, gilt der heute zum Beispiel in Genf und Neuenburg auch dort, wo der Bundesrat einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) als allgemeinverbindlich erklärt hat. Sie sollen jetzt übersteuert werden können. Konkret: Wenn die Löhne eines allgemeinverbindlich erklärten GAV unter den kantonalen Mindestlöhnen liegen, sollen diese tieferen Löhne gelten. Was das zum Beispiel im Kanton Genf für eine Coiffeuse bedeutet, hat die Unia ausgerechnet: bis zu 1000 Franken weniger – pro Monat. Die Lebenshaltungskosten in Genf sind wesentlich höher als in Appenzell. Darum braucht es dort höhere Löhne zum Leben. Einige GAV sehen darum auch unterschiedliche Abstufungen je nach Region vor.

Die Smood-Kurierinnen und Kuriere in Genf würden künftig 12 Prozent weniger verdienen.

PROBLEM BILLIG-GAV

Komplizinnen von Ettlin sind dagegen «Gewerkschaften», die Billig-GAV zu fast allen Bedingungen abschliessen. Aktuell zum Beispiel in der Kurierbranche, wo ein Hinterrücks-GAV der Syndicom sogar die kantonalen Mindestlöhne in Genf unterschreitet. Dort beträgt der Mindestlohn 26.04 Franken. Der Billig-GAV, den die Syndicom mit der Lohndrücker-Bude Smood abgeschlossen hat, sieht gerade mal einen Stundenlohn von 23 Franken vor. Das heisst, in Genf verdienen die Smoodeurs dank dem kantonalen Mindestlohn rund 3 Franken mehr pro Stunde. Ausser, der Hinterrücks-GAV der Syndicom wird, wie diese anstrebt, als ­allgemeinverbindlich erklärt. Oder andersrum: Wird der Ettlin-Vorstoss Gesetz, erhalten auch die Genfer Smood-Kurierinnen und -Kuriere «dank» dem Syndicom-GAV rund 12 Prozent weniger Stundenlohn als aktuell.

Thorsten Schulten: Der «Mindestlohn-Papst» im Interview

Bürgerliche Ökonomen behaupten seit Jahrzehnten, dass Mindestlöhne zu Massenarbeitslosigkeit führen würden. Und in der Schweiz behaupten die gleichen Kreise, Mindestlöhne führten zu mehr Zuwanderung. Das widerspricht sich zwar, ist den bürgerlichen Parteien und Verbänden jedoch egal. Ihr Motto: Hauptsache gegen Mindestlöhne.

BEISPIEL DEUTSCHLAND. Der ehe­malige Unia-Co-Präsident und work-Kolumnist Andreas Rieger hat sich für die fortschrittliche Denkfabrik Denknetz mit Thorsten Schulten unter­halten. Schulten ist einer der fundiertesten Kenner der europäischen Mindestlohn-Politik. Er leitet das WSI-Tarifarchiv der gewerkschafts­nahen deutschen Hans-Böckler-Stiftung und lehrt als Honorarprofessor an der Universität Tübingen. Schulten spricht mit Rieger unter anderem über folgende Fragen: Was tut sich in Deutschland? Führte die flächen­deckende Einführung von 12 Euro pro Stunde zu Massenarbeitslosigkeit? Was tut sich in der Europäischen Union? Gibt es Grund zur Hoffnung, dass es hier einen Paradigmenwechsel in der Arbeitspolitik gibt? Und welchen Einfluss hat auf all das die Inflation? Das Interview zum Nach­lesen gibt’s hier: denknetz.ch (cs)

WIE GEHT ES WEITER?

Der Bundesrat muss sich nach dem Parlaments-Ja nun an die Umsetzung der Motion machen. Die Landesregierung war übrigens gegen die Motion. SVP-Volkswirtschaftsminister Guy Parmelin sagte, ein allgemeinverbindlich erklärter GAV habe nicht dieselbe demokratische Legitimation wie ein kantonales Gesetz. Auch die Westschweizer Kantone waren gegen den Vorstoss und hatten den Nationalrätinnen und Nationalräten einen Brief geschickt. Erfolglos.

Wird die Motion umgesetzt, werden vom Volk bestätigte kantonale Mindestlohn-Bestimmungen ungültig. Dabei ist das Recht der Kantone, sozialpolitische Gesetze zu erlassen – und darunter fallen Mindestlöhne –, in der Bundesverfassung festgehalten. Doch darauf pfeift die bürgerliche Parlamentsmehrheit.

Die Gewerkschaften haben bereits energischen Widerstand angekündigt. Luca Cirigliano, Zentralsekretär beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund, sagt: «Der SGB wird die Vorlage mit allen nötigen Mitteln bekämpfen und die kantonalen Mindestlöhne verteidigen.»


Wallis Initiative lanciert

Kein Stundenlohn unter 22 Franken – das fordert eine kantonale Mindestlohn-Initiative von PdA, SP, Grünen und Gewerkschaften im Wallis. Von ihm ausgenommen wären einzig Praktikums- und Lehrlingslöhne sowie der Landwirtschaftssektor. Doch auch Erntehelferinnen und -helfer sollen künftig mindestens 18 Franken verdienen.

EIN JAHR ZEIT. Heute sind in Walliser Aprikosen- und Weinplantagen Löhne unter 14 Franken erlaubt. Tieflöhne sind im Grenzkanton aber auch sonst verbreitet. Dazu Unia-Regioleiter Martin Dremelj: «Es geht querbeet – von der Reinigung über den Detailhandel bis zur Industrie.» Das Initiativkomitee hat nun ein Jahr Zeit, um die nötigen 4000 Unterschriften zu sammeln. (jok)

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