Das offene Ohr

Schulden: Darf die ALK meine Taggelder ans Betreibungsamt überweisen?

Ich bin arbeitslos und habe Schulden. Das Betreibungsamt hat eine Lohn- beziehungsweise Taggeldpfändung vorgenommen. Was bedeutet das genau? Und darf die Arbeitslosenkasse meine Taggelder direkt dem Betreibungsamt überweisen?

ARBEITSLOS UND MIT SCHULDEN: Das Betreibungsamt kann das Arbeitslosentaggeld pfänden, um Zahlungsausstände zu begleichen. (Foto: Adobe)

Nicole Debrunner: Ja. Eine Lohnpfändung bedeutet, dass von Ihrem Lohn derjenige Betrag, der Ihr betreibungsrecht­liches Existenzminimum übersteigt, von Ihrem Arbeitgeber anstatt an Sie direkt an das Betreibungsamt überwiesen wird. Das Existenzminimum wird vom Betreibungsamt festgelegt und ist verbindlich. Die Lohnpfändung darf maximal ein Jahr dauern. Sind die Schulden nach Ablauf dieser Zeit nicht getilgt, kann der Gläubiger jedoch eine Fortsetzung der Pfändung verlangen. So können Lohnpfändungen auch länger als ein Jahr dauern. Da Sie Arbeitslosenentschädigung beziehen, wird Ihre Arbeitslosenkasse in Zukunft die Differenz zwischen Ihrer Arbeitslosen­entschädigung und Ihrem Existenzminimum direkt an das Betreibungsamt überweisen. Sie erhalten bis auf weiteres nur den Betrag zur Sicherung Ihres Existenzminimums ausgezahlt. Das Betreibungsamt wird das Geld verwenden, um damit Ihre Schulden ganz oder teilweise abzuzahlen. Wenn Sie nur für einen Teil des Monats Taggelder erhalten, wird das Existenzminimum nicht anteilsmässig angepasst. Die Einkommenspfändung erfasst einzig den das monatliche Existenzminimum übersteigenden Einkommensanteil.

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