Das offene Ohr

Krankentaggeld: Was passiert nach der Kündigung?

Myriam Muff von der Unia-Rechtsabteilung ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich bin seit drei Monaten zu 100 Prozent krank geschrieben. Jetzt hat mir mein Chef gekündigt. Da meine Firma für ihre Mitarbeitenden eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, erhalte ich Kranken­taggelder von der Versicherung. Aber was passiert nun? Verliere ich mit dem Job jetzt auch noch die Taggelder?

KRANK GESCHRIEBEN: Mit einer Kranken-Taggeldversicherung sind Sie auch nach der Kündigung abgesichert. (Foto: iStock)

Myriam Muff: Nein. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Firma oder – noch sicherer – direkt bei der Krankentaggeldver­sicherung, ob die Versicherung auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) oder auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) basiert. Beide Arten von Kollektiv-
Krankentaggeldversicherungen sind in der Schweiz freiwillig.

VON VORTEIL. Manche Firmen sind per Gesamtarbeitsvertrag zum Abschluss ­einer Krankentaggeldversicherung verpflichtet. Ist dies nicht der Fall, können die Firmen selbst wählen, ob sie eine solche Versicherung abschliessen wollen, und auch, ob es eine nach VVG oder nach KVG sein soll. Ohne eine solche Versicherung sind die Unternehmen gestützt auf das Obligationenrecht leider nur für eine ­relativ kurze Zeit (abhängig von Dienstjahren) verpflichtet, Lohnersatz bei Krankheit zu bezahlen. Dass Ihre Firma also eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, ist schon einmal ein Glück für Sie: Sie müssen sich zwar sehr wahrscheinlich zur Hälfte an der Prämie dieser Versicherung beteiligen (die andere Hälfte bezahlt Ihre ­Arbeitgeberin), und im Krankheitsfall ­erhalten Sie «nur» 80 Prozent des versicherten Lohnes (allerdings ohne Sozialversicherungsabzüge). Dafür erhalten Sie in der Regel während rund 2 Jahren Taggelder, falls Sie so lange krank sind und das ­Arbeitsverhältnis weiter dauert.

GENAU PRÜFEN. Wie es nun bei Ihnen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weitergeht, hängt davon ab, ob Ihre Arbeit­geberin eine Krankentaggeld­versicherung nach KVG oder nach VVG abgeschlossen hat. Bei einer Versicherung nach KVG scheiden Sie aus der Kollektiv­versicherung Ihrer Firma aus, haben aber trotz bereits bestehender Krankheit das Recht, sich dafür für die weiteren Taggelder versichern zu lassen. Allerdings müssen Sie dafür die vollen ­Prämien selbst bezahlen. Versicherungen nach VVG kommen heutzutage häufiger vor. Sie haben den Vorteil, dass sie nach Beendigung des Arbeitsvertrages meistens ein sogenanntes Nachleistungsrecht vorsehen. Das bedeutet, dass die bisherige Kollektiv-Krankentaggeldversicherung die übrigen (noch nicht «aufgebrauchten») Taggelder weiterbezahlt, sofern sie während des Arbeitsverhältnisses bereits Krankentaggelder ­erbracht hat. Und: auch die Prämien müssen Sie in diesem Fall nicht selbst bezahlen. Um sicher zu sein, ob es sich genau so verhält, müssen Sie unbedingt die allgemeinen Versicherungsbedingungen verlangen und studieren!

Wenn Sie unsicher sind oder weitere Fragen haben, empfehle ich Ihnen, sich an Ihre Unia Sektion zu wenden.

4 Kommentare

  1. John Though

    Im Oktober habe ich die zweite Teil eines Lebennotwendiges Operations wofür ich krankgeschrieben war und auch Taggelder 2,5 Monate lange gekriegt habe. Wenn ich Ende August künde mit 3 Monate Kündigungsfrist (Sprich ende November)

    Muss ich „nurnoch“ bis zum Operationstag arbeiten und den Rest meines Kündigungfristes per Taggelder (80%) auszahlen zu lassen? oder werde ich nach der abgelaufene Arbeitsunfähigkeit von ca 2 Monate den Rest meines Kündigungfristes arbeiten müssen?

    Vielen Dank im Vorraus 😉

  2. E.Rossi

    Ich bin seit Acht Monaten zu 100 Prozent krank geschrieben. Jetzt hat mir mein Chefin gekündigt.
    Hab ich weiter Anrecht auf Taggeld nach dem Kündigung wenn Ja ,wie lange noch !

  3. Ahmetovic

    Guten Tag
    Wurde vom Arbeitgeber gekündigt auf ende Dezember, wegen Krankheit, bekam von der Versicherung vom Arbeitgeber ein Schreiben, dass ich mich bei der Kollektiven Krankentaggeldversicherung abmelden sollte und mich bei der Einzel-Krankentaggeldversicherung anmelden sollte. Was ist jetzt der Unterschied? Ich dachte das die Kollektiv- Krankentaggeldversicherung bis zu 720Tagen weiterhin bezahlen muss. Können Sie mir weiter helfen? LG

    • Novakovic

      Sie haben recht diese Tage ausschöpfen 720 ohne einzel krankentaggeldversicherung .. weil sie waren krank vor dem kündigung

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