Das offene Ohr

Schwangerschaft: Muss ich trotzdem Überstunden leisten?

David Aeby von der Unia-Rechtsabteilung ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich arbeite als Lagermitarbeiterin in der Lebensmittelbranche. Wir haben derzeit sehr viel Arbeit, weshalb wir Überstunden leisten müssen. Ich bin schwanger und vermag deshalb schon kaum mein normales Arbeitspensum zu leisten. Muss ich auch Überstunden machen?

MUTTERSCHUTZ: Schwangere dürfen maximal 9 Stunden pro Tag arbeiten. (Foto: iStock)

DAVID AEBY: Nein. Eine ungünstige ­Arbeitsumgebung wirkt sich über die Mutter auch auf das Kind aus und kann ­seine Gesundheit und sein Wohlbefinden mit beeinträchtigen. Das trifft im besonderen Mass auch auf die Gestaltung der Arbeitsorganisation und die Strukturierung der Arbeitszeit zu. Das Arbeits­gesetz enthält eine entsprechende Schutzbestimmung für Schwangere, ­die in der dazugehörigen Verordnung präzisiert wird. Die tägliche Arbeit ist auf die vereinbarte ordentliche Dauer zu beschränken, also auf das im Arbeitsvertrag vereinbarte Pensum. Schwangere und stillende Frauen dürfen nicht über das vor der Schwangerschaft vereinbarte Mass hinaus beschäftigt werden. Zudem gilt eine Maximalbelastung: Mehr als neun Stunden pro Tag dürfen Schwan­gere und Stillende nicht arbeiten. Ist eine höhere tägliche Arbeitszeit vereinbart worden, so ist diese auf neun Stunden zu reduzieren. Es dürfen auch in Ausnahmesituationen keine Zusatzarbeiten verlangt werden, die über diese neun Stunden ­hinausgehen.

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