Das offene Ohr

Altersvorsorge: Kann ich die AHV-Beiträge überprüfen?

Regula Dick von der Unia-Rechtsabteilung ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich musste in den letzten Jahren häufig die Stelle wechseln. Von meiner letzten Firma habe ich gehört, dass sie inzwischen Konkurs angemeldet habe. Zwar habe ich den Lohn immer erhalten. Ich bin aber unsicher, ob immer alle Beiträge an die Sozialversicherungen (z. B. AHV) bezahlt wurden. Kann ich das selber überhaupt prüfen?

AHV: Wer unsicher ist, ob vom Arbeitgeber immer alle AHV-Beiträge einbezahlt wurden, kann dies überprüfen. (Foto: iStock)

Regula Dick: Ja. Gerade wenn Sie häu­figer den Arbeitsplatz wechseln oder bei Unternehmen gearbeitet haben, die Zahlungsschwierigkeiten haben, ist es sehr sinnvoll. Sie sollten spätestens alle 4–5 Jahre prüfen, ob Ihr Arbeitgeber den Lohn bei der Ausgleichskasse angegeben und die Beiträge bezahlt hat. Bei der AHV können Beiträge, die der Arbeitgeber nicht bezahlt hat, rückwirkend nämlich nur noch während 5 Jahren einbezahlt werden. Wurde der Lohn nicht angegeben und wurden die Beiträge nicht bezahlt, entstehen Beitragslücken. Dies hat zur Folge, dass Ihre AHV-Rente später tiefer ist. Ob Ihr Lohn angegeben und die Beiträge bezahlt wurden, können Sie herausfinden, indem Sie bei einer AHV-Ausgleichkasse einen kostenlosen Auszug aus Ihren individuellen Konten verlangen. Informationen dazu, wie Sie den Auszug bestellen können, finden Sie unter: ­rebrand.ly/ahv-iv-merkblatt. Falls Sie nicht wissen, bei welcher Ausgleichkasse Ihr Arbeitgeber Sie versichert hat, können Sie diesen Auszug bei irgendeiner anderen Ausgleichkasse verlangen, beispielsweise derjenigen Ihres Kantons. Falls Sie auf dem Auszug sehen, dass Ihr Arbeit­geber Ihren Lohn nicht angegeben hat, verlangen Sie innert 30 Tagen eine Berichtigung des Auszugs. Schicken Sie der Ausgleichkasse Kopien der Lohnabrechnungen für das Einkommen, das auf den Auszügen nicht erscheint, sowie eine ­Kopie des Arbeitsvertrags zu.

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