Das offene Ohr

Kompensations­zahlung: Weniger Einkommen wegen Zwischenverdienstes?

Nicole Debrunner von der Unia-Arbeitslosenkasse beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich bin arbeitslos und habe neu die Möglichkeit, einen Zwischenverdienst anzutreten. Ich freue mich, wieder zu arbeiten, frage mich jedoch, ob es finanziell sinnvoll sei. Riskiere ich mit dem Zwischenverdienst Einkommenseinbussen?

TEILZEIT-KELLNER: Dank der Kompensationszahlung lohnt sich ein Zwischenverdienst immer. (Foto: Keystone)

Nicole Debrunner: Nein. Bei einem Zwischenverdienst haben Sie Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls. Der Verdienstausfall ist die Differenz zwischen dem Lohn aus dem Zwischenverdienst und dem versicherten Lohn. Gut zu wissen: der Zwischenverdienst muss mindestens mit dem berufs- und ortsüblichen Ansatz für die betreffende ­Arbeit entlöhnt werden. Wenn Sie für eine Voll- oder Teilzeitstelle weniger verdienen als die ­Ihnen zu­stehende Arbeitslosenentschädigung, haben Sie Anrecht auf Kompensationszahlungen. Diese begleichen den Verdienstausfall je nach Taggeldansatz zu 70 oder 80 Prozent. Ein Beispiel: Der versicherte Verdienst beträgt CHF 5000. Davon erhalten Sie als Arbeitslosenentschädigung ohne Zwischenverdienst 70 oder 80 Prozent, also CHF 3500 oder CHF 4000 ausbezahlt. Wenn Sie einen Zwischenverdienst von CHF 2000 erzielen, so beläuft sich der Verdienstausfall auf CHF 3000. Davon werden Ihnen von Seiten der Arbeits­losenversicherung entweder CHF 2100 (70 Prozent Taggeldansatz) oder CHF 2400 (80 Prozent Taggeldansatz) ersetzt. Der Zwischenverdienst zusammen mit der Kompensationszahlung ist demnach stets höher als die blosse Arbeitslosenentschädigung.

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