Das offene Ohr

Zur Miete beim Chef: Darf er den Mietzins vom Lohn abziehen?

Regula Dick von der Unia-Rechtsabteilung ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich arbeite seit 5 Jahren als Maurer für eine Baufirma, der auch ein Mietshaus gehört. Ich konnte dort relativ günstig eine Wohnung ­mieten. Vor kurzem haben meine Frau und ich uns getrennt, und ich zahle Unterhalt. Deshalb bin ich zwei Monatsmieten im Rückstand. Nun will mein Chef die fehlende Miete mit meinem nächsten Lohn verrechnen. Ich werde somit keinen Lohn ­erhalten. Darf er das?

MIETZINS-VERZUG: Auch wenn Sie beim Chef Schulden haben, muss er Ihnen einen Teil des Lohnes auszahlen. (Foto: Adobe Stock)

Regula Dick: Nein. Ihr Chef darf Forderungen Ihnen gegenüber nur dann mit Ihrem Lohn verrechnen, wenn Sie dadurch nicht unter das betreibungsrechtliche Existenzminimum fallen. Nur wenn es sich um von Ihnen absichtlich zugefügten Schaden handeln würde, dürfte er Ihnen die Schadenersatzansprüche ganz verrechnen. Sie haben jedoch keinen absichtlichen Schaden zugefügt. Deshalb ist es gesetzeswidrig, Ihnen gar keinen Lohn auszuzahlen. Sie sollten sich beim Betreibungsamt am Wohnort ausrechnen lassen, wie hoch Ihr betreibungsrechtliches Existenzminimum ist, und danach Ihrem Chef die Rechtslage schildern.

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