Das offene Ohr

Kranke Mutter: Darf ich für die Pflege freinehmen?

Regula Dick von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Meine Mutter ist erkrankt. Sie lebt noch immer allein in ihrer Wohnung. Ich möchte sie gerne pflegen und deshalb freinehmen. Darf ich das?

CARE-ARBEIT: Sie dürfen drei Tage freinehmen, um Ihre kranke Mutter zu Hause zu pflegen. (Foto: Getty)

Regula Dick: Ja. Seit dem 1. Januar 2021 besteht für die Betreuung von kranken oder verunfallten Familienmitgliedern Anspruch auf eine kurzzeitige Arbeitsabwesenheit. Erlaubt sind maximal 3 Tage pro Ereignis, und Sie müssen ein ärztliches Zeugnis vorweisen. Dies gilt für Verwandte in auf- und absteigender Linie, also auch für Ihre Eltern und Ihre Kinder. Ebenso für Schwiegereltern, Geschwister und Lebenspartner, allerdings nur, wenn diese mindestens fünf Jahre in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Die Firma schuldet Ihnen während der dreitägigen Arbeitsabwesenheit den Lohn. Maximal dürfen pro Jahr 10 Tage bezogen werden, ausser wenn es sich um Kinder handelt. Hier gilt die zeit­liche Beschränkung nicht. Der Anspruch auf diese kurzzeitige Arbeitsabwesenheit ergibt sich aus Art. 329 h Obligationenrecht und Art. 36 Abs. 3 und 4 des Arbeits­gesetzes. Bei Kindern kann nach Ablauf der drei Tage unter Umständen weiterhin ein Anspruch auf Lohnfortzahlung gestützt auf Art. 324 a OR bestehen, denn bei deren Betreuung liegt eine gesetzliche Pflicht vor.

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