Das offene Ohr

Homeoffice: Muss ich den Bürostuhl selbst kaufen?

Mirjam Brunner von der Unia-Rechtsabteilung ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Im Lockdown letzten Frühling habe ich zum ersten Mal im Homeoffice gearbeitet. Ich verrichtete meine Arbeit am Esstisch, und es störte mich anfangs nicht, da das Homeoffice ja nur vorübergehend angeordnet wurde. Mit der Zeit bekam ich jedoch Rückenschmerzen und war froh, als ich wieder ins gut eingerichtete Büro im Betrieb zurück­kehren konnte. Jetzt hat meine Firma erneut Homeoffice angeordnet. Ich ­brauche einen Bürostuhl, damit ich nicht wieder Rückenprobleme bekomme. Muss ich den selbst kaufen?

ZU HAUSE IM BÜRO: Die Firma bezahlt Pult, Stuhl & Co. (Foto: iStock)

MIRJAM BRUNNER: Nein. Ihre Firma muss Ihnen einen geeigneten Stuhl zur Verfügung stellen oder die Kosten übernehmen. Sie ist aufgrund der Fürsorgepflicht verantwortlich für ergonomisch gute Arbeitsbedingungen, auch im Homeoffice. Zusammenhänge zwischen körperlichen Beschwerden und der Bildschirmarbeit wurden in diversen Studien belegt. Sie brauchen eine angemessene Ausstattung, dazu können neben ­einem höhenverstellbaren Stuhl auch weitere Elemente ­gehören, wie ein ex­terner Bildschirm und eine gute Arbeitsplatzbeleuchtung.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die ­Arbeitnehmenden mit den Geräten und dem Material auszurüsten, die sie zur Verrichtung der Arbeit benötigen. Die ­Arbeitsplatzeinrichtung mit Pult und Stuhl gehören klar dazu. Auch das übliche ­Büromaterial und die IT-Infrastruktur wie Computer, Maus und Drucker fallen darunter. Wenn Sie im Einverständnis mit dem Arbeitgeber Ihre privaten Geräte oder privates Material für die Ausführung der Arbeit zur Verfügung stellen, so sind Sie dafür grundsätzlich angemessen zu entschädigen, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben.

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