Das offene Ohr

IV-Rente gestrichen: Was kann ich tun?

Markus Widmer von der Unia-Arbeitslosenkasse ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich habe während rund 10 Jahren eine ganze Invalidenrente bezogen. Kürzlich fand eine IV-Revision statt. Anlässlich dieser IV-Revision wurde mir völlig unerwartet die IV-Rente gestrichen und jetzt auch noch die BVG-Rente. Ich bin nun gezwungen, eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Dies wird wegen meiner rund 10jährigen Ab­wesenheit vom Arbeitsmarkt sehr schwierig werden. Was können Sie mir raten?

PLÖTZLICH KEINE IV MEHR: Die Arbeitslosenkasse muss einspringen. (Foto: iStock)

Markus Widmer: Da Sie in den letzten zwei Jahren nicht gearbeitet haben, erfüllen Sie die Mindestbeitragszeit von 12 Monaten nicht. In der oben­erwähnten Konstellation gelten Sie als beitragsbefreite Person. Sie haben somit Anrecht auf Arbeitslosentaggeld. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufhebung der IV-Rente nicht länger als ein Jahr zurückliegt und Sie in dieser Zeit Wohnsitz in der Schweiz hatten. Da diese Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, raten wir Ihnen, sich beim RAV anzumelden. Die Arbeitslosenversicherung wird nun in einem ersten Schritt die Höhe Ihres Taggeldes berechnen. Dieses ist abhängig von Ihrer höchsten absolvierten Ausbildung und beträgt in Ihrem Fall zwischen 102 Franken pro Arbeitstag (ohne Abschluss der obligatorischen Schule) und 153 Franken pro Arbeitstag ­(höhere Fach- und Berufsprüfungen, Fachhochschulen, pädagogische ­Schule oder universitäre Hochschulen usw.). Davon erhalten Sie 80 Prozent abzüglich der Prämien für die obligatorischen Sozialversicherungen aus­bezahlt. Die Bezugsdauer beträgt 90 Taggelder. Sollte dieser Betrag die Lebenshaltungskosten für Sie nicht abdecken, können Sie ergänzend Sozialhilfe beziehen. In diesem Fall müssen Sie auf dem Sozialamt Ihrer Wohn­gemeinde ein Gesuch einreichen.

1 Kommentar

  1. Tiefenbach

    Was tun wenn die Arbeitslosenkasse ihren Pflichten nicht nachkommt?
    Keine Ausstellung von Abrechnungen und auch kein Bezahlen der zustehenden Arbeitslosenentschädigung.
    Der versicherte Verdienst wurde korrekt berechnet und ich erfülle alle Auflagen, was mein RAV Berater bestätigt.

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