Das offene Ohr

Maurer-Lehre: Anrecht auf sechs Wochen Ferien?

Philip Thomas von der Unia-Rechtsabteilung ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Anfang August habe ich eine Lehre als Maurer begonnen. In der Zwischen­zeit hat auch die Berufsschule angefangen. Eine Schulkollegin hat mir erzählt, dass sie sechs Wochen Ferien pro Jahr habe. Gemäss ­meinem Vertrag habe ich nur fünf Wochen Ferien. Meine Kollegin sagt, dass auch ich sechs Wochen Ferien haben müsste. Stimmt das?

STEIN AUF STEIN: Wer Maurer lernt, hat Anrecht auf sechs Wochen Ferien. (Foto: Shutterstock)

Philip Thomas: Ja. Gemäss Obliga­tionenrecht haben Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr ­einen Ferienanspruch auf wenigstens fünf Wochen pro Jahr. Für den ­Maurerberuf sind aber nicht nur die Bestimmungen im Obligationenrecht massgebend. Es gilt zusätzlich der Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV). Dieser enthält auch Bestimmungen für die Lehre. Gemäss dem LMV ­haben Auszubildende einen jähr­lichen Ferienanspruch von sechs ­Wochen. Das bedeutet also, dass Ihr Lehr­vertrag den Bestimmungen des LMV angepasst werden muss und Sie ­tatsächlich Anspruch auf sechs Wochen Ferien haben.

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