Maurer-Lehre: Anrecht auf sechs Wochen Ferien?
Philip Thomas von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Anfang August habe ich eine Lehre als Maurer begonnen. In der Zwischenzeit hat auch die Berufsschule angefangen. Eine Schulkollegin hat mir erzählt, dass sie sechs Wochen Ferien pro Jahr habe. Gemäss meinem Vertrag habe ich nur fünf Wochen Ferien. Meine Kollegin sagt, dass auch ich sechs Wochen Ferien haben müsste. Stimmt das?

STEIN AUF STEIN: Wer Maurer lernt, hat Anrecht auf sechs Wochen Ferien. (Foto: Shutterstock)
Philip Thomas: Ja. Gemäss Obligationenrecht haben Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Altersjahr einen Ferienanspruch auf wenigstens fünf Wochen pro Jahr. Für den Maurerberuf sind aber nicht nur die Bestimmungen im Obligationenrecht massgebend. Es gilt zusätzlich der Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV). Dieser enthält auch Bestimmungen für die Lehre. Gemäss dem LMV haben Auszubildende einen jährlichen Ferienanspruch von sechs Wochen. Das bedeutet also, dass Ihr Lehrvertrag den Bestimmungen des LMV angepasst werden muss und Sie tatsächlich Anspruch auf sechs Wochen Ferien haben.