SGB-Chefökonom Daniel Lampart ist besorgt:

Corona-Entlassungen treffen vor allem Ü55

Marie-Josée Kuhn

Bei den Über-Fünfundfünfzigjährigen hat die Zahl der neuen Arbeitslosen in den Monaten März und April gegenüber dem Vorjahr um fast 40 Prozent zugenommen. So was gab es noch nie.

(Grafik: SGB / Bearbeitung work)

Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), hat die Arbeitslosenzahlen des Bundes in verschiedenen Alterskategorien und Branchen untersucht und stellt fest: «Die Corona-Entlassungen treffen vor allem ältere Arbeitnehmende. Die Unterschiede zu anderen Altersgruppen sind krass.» Und tatsächlich: Bei den Ü 55 hat die Zahl der neuen Arbeitslosen in den Monaten März und April gegenüber dem ­Vorjahr um fast 40 Prozent zugenommen. Besonders schlimm ist die Situation in der Lagerei, in der Gastronomie und im Maschinenbau (siehe Grafik).

«Die Unterschiede zu anderen Alters­gruppen sind krass.»

KEIN SCHOGGI-JOB

Erst kürzlich gab zum Beispiel der Schoggihersteller Läderach bekannt, dass er 27 Mitarbeitende auf die Strasse stelle. Unter den Entlassenen sind auch viele, die 60jährig und älter sind und zum Teil fast 20 Jahre für die «Schoggikönige» gearbeitet haben. Sie erhalten weder eine Abfindung, noch gibt es einen Sozialplan. Dafür habe man «leider» kein Geld, verkündet Chef Johannes Läderach. Geld haben die Läderachs dafür für allerlei christlich-fundamentalistische Projekte (work berichtete: http://rebrand.ly/laederach).
Und auch verschiedene Temporärfirmen zögern nicht, über-55jährige Mitarbeitende kalt abzuservieren, wie die Recherchen von work zeigen (Seite 15). Sie könnten neuerdings zwar auch Kurzarbeit anmelden, doch sogar das ist manchen zu teuer.

Das ist umso besorgniserregender, als Ü 55-Arbeitslose nicht so schnell wieder eine Stelle finden, ausgesteuert werden und dann zur Sozialhilfe müssen. Von 2011 bis 2017 ist die Sozialhilfequote der 60- bis 64jährigen um 47 Prozent gestiegen, mehr als in allen anderen Alterskategorien. SGB-Chefökonom Lampart sagt: «Da hilft nur ein besserer Kündigungsschutz für die älteren Mitarbeitenden und eine Überbrückungsrente für Ausgesteuerte.» Dass diese jetzt die letzte Hürde im Parlament genommen habe, sei «ein wichtiger Fortschritt» (siehe Box: «Neues Sozialwerk»).

Neues Sozialwerk: Überbrückungsrente für Ü60

Die Überbrückungsrente für ältere Ausgesteuerte ist beschlossene Sache. Das ist erfreulich. Trotz den bürgerlichen Abbauarbeiten am ­ursprünglichen Vorschlag des ­Bundesrates. Das neue Sozialwerk ist auch ein Erfolg für SGB-Chef ­Pierre-Yves Maillard. Er hatte die Rente zusammen mit Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt ursprünglich angestossen.

ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN. Das ­Prinzip der Überbrückungsrente in der Form, wie sie jetzt durch die Räte gekommen ist, entspricht ­jenem der Ergänzungsleistungen für Rentnerinnen und Rentner: Die ­Rente deckt den Teil der Lebenshaltungskosten, den ­Betroffene nicht selber bezahlen können. Anspruch haben Personen, die mit 60 Jahren oder älter ausgesteuert werden und als Alleinstehende kein höheres Reinvermögen als 50 000 Franken haben beziehungsweise 100’000 Franken als Ehepaare. Die Übergangsleistungen sind plafoniert. ­Alleinstehende erhalten maximal 3650 Franken im Monat, Ehepaare 5470 Franken. Die Krankheitskosten werden ebenfalls übernommen, allerdings an den Plafond angerechnet. Zu den Bezugsbedingungen gehört auch, dass die Personen mindestens 20 Jahre in der Schweiz gearbeitet haben. Immerhin wird dafür wie bei der AHV die ­Erziehungsarbeit angerechnet. (cs)


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