Es tut sich was – aber es muss sich noch mehr tun

Lange hat sich der Bund gesträubt, die Corona-Krise auch als ökonomische Krise zu sehen. Das hat sich nun geändert. Aber es reicht noch lange nicht.

STILLSTAND: Nichts regt sich mehr in der sonst von Touristen und Touristinnen wimmelnden Luzerner Altstadt. (Foto: Keystone)

Es sind turbulente Zeiten, diese Corona-Zeiten. Und es deutet nichts darauf hin, dass die Zeiten rasch weniger turbulent werden. Das hat der Bundesrat jetzt auch wirtschaftspolitisch gemerkt. Ein paar Stunden vor Redaktionsschluss dieser work-Ausgabe hat er Massnahmen beschlossen, die er bei Redaktionsschluss der vorherigen Ausgabe noch weit von sich wies.

Zu diesem Zeitpunkt hatten andere europäische Regierungen längst die Bazooka aus dem Waffenschrank geholt und die grosse Geldspritze geladen (siehe «Die Krise hinter der Krise»). Dann schränkte der Bundesrat auf Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) die Bewegungsfreiheit im Land ein, zuerst ein bisschen, dann ein bisschen viel mehr. Schulen und Unis gingen zu. Die meisten Ladengeschäfte auch. Kulturveranstaltungen fallen aus. Immer mehr Firmen haben existentielle Probleme. Und vor allem auch immer mehr Menschen: Lohnabhängige, Selbständige, Kulturschaffende.

MARKTRADIKALE

So entschieden der Bundesrat die seuchenpolitischen Massnahmen angeht, so zögerlich macht er sich hinter die wirtschaftlichen Probleme. Kein Wunder: die Bremser-Departemente sind fest in den Händen der beiden SVP-Bundesräte, Ueli Maurer (Finanzminister) und Guy Parmelin (Wirtschaftsminister). Seit Jahren ist die offizielle Wirtschaftspolitik der Schweiz zudem dominiert von marktradikalen Ideologen. Sie wünschen sich möglichst wenig Sozialstaat und träumen von der «unsichtbaren Hand des Marktes», die alles richtet. Jetzt sind sie innert gut zweier Wochen vom tatsächlich existierenden «unsichtbaren Virus» diszi­pliniert worden. Mindestens ein bisschen. Die Forderungen der Gewerkschaften zur Krise, die die Männer vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erst rundweg abgelehnt oder kleingeredet hatten, sind nun zumindest teilweise erfüllt. Gleichzeitig drückten sie «Lockerungen» und Deregulierungen «beim Schutz der Arbeitsbedingungen» durch. So sollen selbst Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, zur Arbeit zurückge­rufen werden können. Und fürs Pflegepersonal sollen die Arbeits- und Ruhezeiten für sechs Monate nicht mehr gelten.

Neu haben auch Temporäre Anrecht auf Kurzarbeit.

ZENTRALE BESCHLÜSSE

Kreditprogramm: KMU, die in Pandemie-Nöten sind, können bis zur Höhe von 10 Prozent ihres Jahresumsatzes einen Überbrückungskredit beziehen. Bis 500’000 Franken soll das innert weniger Stunden funktionieren. Die Kredite sind vom Bund zu 100 Prozent abgesichert und zinslos. Höhere Kredite bis 20 Mil­lionen Franken sind zu 85 Prozent vom Bund gesichert. 15 Prozent investieren die Banken. Diese kosten 0,5 Prozent Zins und dauern länger bis zur Auszahlung.

Kurzarbeit-Entschädigung erweitert: Neu haben auch temporär Angestellte und geschäftsführende Gesellschafter Anrecht auf Kurzarbeitsentschädigung. Wie wichtig die Kurzarbeitsentschädigung ist, zeigt, dass bis am 24. März abends bereits 34’000 Firmen für über 480’000 Beschäftigte einen Antrag gestellt haben. Damit sind bereits 9,5 Prozent aller Beschäftigten betroffen.

Bessere Kurzarbeitsfristen: Eine Kurzarbeits­bewilligung gilt jetzt für 6 Monate statt wie bisher nur 3. Damit gibt es weniger Gesuche und das Verfahren wird beschleunigt. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird aufgehoben.

Mehr Taggelder: Arbeitslose erhalten zusätzlich 120 Taggelder. Damit werden Aussteuerungen verhindert oder zumindest verzögert. Zwar bleiben die Arbeitslosen auf Stellensuche, aber sie müssen derzeit keine Bewerbungsnachweise einreichen.

Erwerbsersatz für Selbständige: Neu können auch Selbständige (zum Beispiel Coiffeusen, Ladenbetreiber usw.) Kurzarbeitsentschädigung beantragen. Sie wird via Erwerbsersatzkasse ausbezahlt.

Das alles geht in die richtige Richtung. Aber zu wenig weit. Denn (noch) nicht alle, die unter der Krise leiden, können von diesen Massnahmen profitieren. Zu viele sind bei der Arbeit zu wenig vor dem Virus geschützt. Hier müssen die Regeln des BAG durchgesetzt werden. Auch hier muss zudem der Mechanismus der Kurz­arbeit greifen können. Und die Bedingungen in den Betrieben und auf den Baustellen müssen strenger kontrolliert werden. Am besten ginge das, wenn Firmen verpflichtet wären, die Einhaltung der Regeln zu belegen, wenn sie weiterarbeiten lassen wollen. Auch deshalb braucht es dringend eine Regelung für die Kantone: Es darf nicht sein, dass Massnahmen, wie jene der Tessiner Regierung zum Schutz der Arbeitnehmenden, von den Bundesbehörden unterlaufen werden. Wer als hoher Verwaltungsbeamter an einer Virus-Pressekonferenz die Tessiner Massnahmen zum Arbeitnehmerschutz als «illegal» bezeichnet und droht, dann bekämen die betroffenen Beschäftigten halt kein Geld, hat die Zeichen der Corona-Krise nicht erkannt.

ES MUSS MEHR KOMMEN

Arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch ist in den vergangenen zwei Wochen einiges gegangen. Aber der Bundesrat muss mehr liefern. Vielleicht ist allerdings beim Erscheinen dieser work-Ausgabe schon wieder vieles anders. Dann nämlich, wenn die wirtschaftspolitische Lernkurve des Gesamtbundesrates weiter so steil steigt wie die Zahl der Erkenntnisse von «Mister Corona» Daniel Koch über die Pandemie.

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