Das offene Ohr

Mutterschafts­urlaub: Sind Ferienkürzungen erlaubt?

David Aeby von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich bin kürzlich Mutter geworden. Nebst meinem Mutterschafts­urlaub habe ich vor der Geburt bereits 10 Wochen ­wegen Schwangerschaftskomplikationen bei der Arbeit gefehlt. Nun habe ich gesehen, dass mir mein Chef Ferientage gestrichen hat mit der Begründung, ich hätte dieses Jahr insgesamt fast 6 Monate gefehlt, und deshalb dürften mir die Ferien von 25 auf 15 Tage gekürzt werden. Ist das korrekt?

BABYPAUSE: Ferienkürzung wegen des Mutterschaftsurlaubes sind verboten. (Foto: iStock)

David Aeby: Nein. Das Gesetz sieht zwar vor, dass im Falle von längeren Abwesenheiten (Krankheit, Unfall, Militärdienst) die Ferien gekürzt werden dürfen. Dies aber erst dann, wenn der Arbeitnehmer mindestens zwei ganze Monate gefehlt hat. Dann dürfen die Ferien für jeden ganzen gefehlten Monat um 1/12 gekürzt werden. Anders bei schwangerschaftsbedingten Absenzen: Hier dürfen die Ferien erst gekürzt werden, wenn die Arbeitnehmerin nicht nur zwei, sondern mindestens drei volle Monate gefehlt hat. Wegen der 14 Wochen Mutterschafts­urlaub dürfen die Ferien nie gekürzt werden. Sie haben zwar insgesamt 24 Wochen gefehlt (un­gefähr 5,5 Monate). Davon fielen aber ­etwas mehr als drei ­Monate in den ­14wöchigen Mutterschaftsurlaub, für den ohnehin nicht gekürzt werden darf. Die restlichen knapp 2,5 Monate fielen zwar in die Schwangerschaftszeit, für die grundsätzlich gekürzt werden darf, aber eben erst ab drei Monaten.

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