Das offene OhrIV-Rente reicht nicht zum Leben: Wann kann ich Hilfe beantragen?
Aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung konnte ich keinen Erwerb mehr erzielen und wurde mir eine halbe Invalidenrente zugesprochen.

Ich bin Lehrerin, als Stellvertretung (ohne Jahresanstellung) tätig. Seit dem 13. März 2020 wird nicht mehr unterrichtet. 4 Wochen werden mir die Unterrichtsstunden gar nicht bezahlt. Die folgenden drei Wochen habe ich jedoch die Hälfte meiner fixen Arbeitszeit ausbezahlt bekommen. Ist dieses Vorgehen rechtens?