Arbeiten als Rentner: Muss ich AHV bezahlen?
Philip Thomas von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.
Ich werde bald 65 und erhalte dann die Renten von der AHV und von der Pensionskasse. Gerne möchte ich aber auch nach der Pensionierung teilweise weiterarbeiten. Muss ich dann weiterhin in die AHV einzahlen?

GÄRTNER IM UNRUHESTAND: Wenn Sie im Rentenalter arbeiten, müssen Sie weiterhin AHV-Beiträge bezahlen. (Foto: iStock)
Philip Thomas: Ja. Denn die Beitragspflicht an die AHV/IV/EO endet nicht mit dem Bezug der AHV-Altersrente. Wenn Sie mehr als 1400 Franken pro Monat (oder 16’800 Franken pro Jahr) verdienen, muss Ihr Arbeitgeber die AHV/IV/EO-Beiträge abziehen und an die zuständige Ausgleichskasse überweisen. Dasselbe gilt für die Unfallversicherung (UVG). Das UVG kennt keine Alterslimite. Ihr Arbeitgeber darf dafür also auch weiterhin Lohnabzüge vornehmen. Die Prämie richtet sich nach dem versicherten Verdienst. Hingegen müssen Sie nicht mehr in die Arbeitslosenversicherung und auch nicht in die zweite Säule einbezahlen. Für die Krankentaggeldversicherung gilt: In den allgemeinen Versicherungsbedingungen und dem Vertrag des Versicherers steht, ob Sie weiterhin Beiträge einzahlen müssen, und ob die Versicherung Leistungen erbringt, sollten Sie arbeitsunfähig werden. Je nach Bedingungen endet die Versicherungsdeckung mit dem Erreichen des 65. Altersjahres.