Das offene Ohr

Kündigung mit 63: Soll ich mich jetzt pensionieren lassen?

Markus Widmer von der Unia-Arbeitslosenkasse ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich arbeite in einer Druckerei. Die Auftragslage ist schwierig. Ich habe deshalb im Alter von 63 Jahren die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen bekommen. Meine Firma will sich nicht an der Finanzierung einer Frühpensionierung beteiligen, aber sie hat mich aufgefordert, mich diesbezüglich beraten zu lassen. Ich habe dies getan. Die Pensionskasse offeriert mir nur den im Rücktritts­alter von 63 Jahren üblichen Umwandlungssatz von 4,88. Meine Rente wäre so tief, dass es nicht zum Leben reichen würde. Muss ich mich trotzdem frühpensionieren lassen?

ACHTUNG FRÜHPENSIONIERUNG: Das RAV kann die bessere Option sein, um Renteneinbussen zu verhindern. (Foto: Keystone)

Markus Widmer: Nein. Melden Sie sich besser bei der Arbeitslosen­kasse an. Würden Sie die Frühpensionierung annehmen, müsste die ­Arbeitslosenkasse die Rente an das Arbeitslosentaggeld anrechnen, und Ihr Taggeld würde deshalb tiefer ausfallen. Stattdessen empfehlen wir ­Ihnen, Ihr Freizügigkeitskapital auf zwei verschiedene Freizügigkeitskonten an zwei verschiedene Banken zu überweisen. Die Arbeitslosenentschädigung endet spätestens mit Erreichen des Pensionsalters. Anschlies­send können Sie das Freizügigkeitskapital in Kapitalform beziehen. Wir empfehlen Ihnen, den Bezug auf zwei Jahre aufzuteilen, da die Steuerbelastung so tiefer wird.

1 Kommentar

  1. Ruedi Niederberger

    Und was passiert dann mit dem Kapital nach der Auszahlung? Wie soll es angelegt werden? Wie hoch darf der jährliche Verzehr sein? Was passiert im Todesfall? Ihre Empfehlung ist in meinen Augen extrem gefährlich und vor allem kurzfristig gedacht. Eine so komplexe und folgenschwere Frage mit diesen paar kurzen Sätzen abzuhandeln, ist für mich äusserst unseriös. Mit dieser Variante erreicht man zwar, dass man bis zum Alter 65 wohl noch eine höheres Einkommen generiert. Dafür aber sind die Unsicherheiten ab Alter 65 massiv grösser. Ich bin mir nicht sicher, ob der Arbeitnehmer in ein paar Jahren für Ihren Rat danken wird!

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