Geschäftshandy: Fristlose Kündigung wegen Whatsapp-Chat?

David Aeby von der Unia-Rechtsabteilung ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Mein Chef wollte das Geschäftshandy von mir haben, um eine neue App zu ­installieren. Dabei hat er nicht nur die App installiert, sondern auch meine Whatsapp-Chats geöffnet. Dort hat er gesehen, dass ich gestern meinem Kollegen schlimme Schimpfwörter über ihn geschrieben habe. Daraufhin hat er mich ins Büro zitiert und mir die fristlose Kündigung ausgesprochen. Darf er das?

HÄNDE WEG! Ihr Chef darf Ihre privaten Whatsapp-Chats auf dem Bürohandy nicht lesen. (Foto: Pixabay)

DAVID AEBY: Nein. Grundsätzlich kann man Ihnen fristlos kündigen, wenn Sie Ihren Chef übel beschimpfen. Aber nur dann, wenn Sie die Nachricht ihm direkt geschickt oder wenn Sie sie in ­einem Gruppenchat geschrieben hätten, in dem der Chef auch dabei ist. Aber das war hier nicht der Fall. Sie haben die Nachricht nur Ihrem Kollegen geschickt, und das über Whatsapp, eine App, die Sie für die Arbeit gar nicht ­nutzen. Dass es sich dabei um das ­Geschäftshandy handelt, spielt keine Rolle. Ihr Chef darf Ihre privaten Chats nicht lesen. Wenn er nicht möchte, dass Sie Whatsapp auf dem Geschäftshandy benutzen, kann er die App ­löschen, aber nicht ­öffnen. Die fristlose Kündigung ist also ungerechtfertigt. Sie können den Lohn bis zum Ablauf der ­ordentlichen Kün­digungsfrist plus eine Entschädigung von bis zu sechs ­Monatslöhnen ­verlangen.

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