Das offene Ohr

Arbeitslosigkeit I: Muss ich kündigen, wenn der Lohn zu tief ist?

Nicole Debrunner von der Unia-Arbeitslosenkasse ­beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Nach längerer Arbeitslosigkeit habe ich vor wenigen Wochen endlich eine Stelle im Zwischenverdienst gefunden. Nach meiner anfänglichen Freude macht sich nun aber Ernüchterung breit: Die Arbeitslosenkasse verlangt, dass ich die Stelle gleich wieder aufgebe, da mein neuer Arbeitgeber Lohndumping betreibe. ­Andernfalls würde sie mir einen fiktiven höheren Lohn anrechnen als denjenigen, den ich effektiv erhalte. Dies würde meine Taggeldauszahlung verringern. Muss ich die Stelle wirklich wieder kündigen?

DUMPINGLÖHNE: Eine Arbeit ist nur dann zumutbar, wenn der Lohn orts- und branchenüblich ist. Dies gilt auch im Zwischenverdienst. (Foto: iStock)

NICOLE DEBRUNNER: Nein, aber ich empfehle es. Eine Arbeit, also auch ein Zwischenverdienst, ist nur dann zumutbar, wenn sie den branchen- und ortsüblichen Bedingungen entspricht. Diese Bedingungen bestimmen unter anderem das Gesetz oder die Gesamtarbeitsverträge. Wenn Sie während der Arbeitslosigkeit einen Zwischenverdienst aufnehmen, der nicht orts- und branchenüblich entschädigt wird, muss die Arbeitslosenkasse Sie darüber informieren, dass sie Ihnen einen fiktiven höheren Lohn anrechnen kann. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, Lohndumping zu verhindern und solche Tieflöhne gar noch über die Arbeitslosenversicherung abzu­wickeln. Auch soll eine Firma nicht auf Kosten der Arbeitslosenversicherung zu geringe Löhne auszahlen können. Eine Pflicht zur Kündigung besteht jedoch für Sie nicht. Da Ihnen die Arbeitslosenkasse aber mitgeteilt hat, was passiert, wenn Sie weiterhin an der Stelle festhalten, müssen Sie die entsprechenden Folgen tragen und allenfalls eine Kürzung des ausbezahlte Taggeldbetrages in Kauf nehmen.

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