Das offene Ohr

Kinderbetreuung: Wer bekommt die AHV-Erziehungs­gutschriften?

Philip Thomas von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Meine Partnerin und ich werden ­demnächst Eltern. Verheiratet sind wir nicht. Künftig wollen wir beide Teilzeit arbeiten und die Betreuung des Kindes zu gleichen Teilen übernehmen. Ich habe gehört, dass derjenige Elternteil, der für die Kinderbetreuung aufkommt, bei der AHV Erziehungsgutschriften ­erhält. Stimmt das? Und was bedeutet das in unserem Fall?

BABY-GLÜCK: Für Erziehungsarbeit gibt es Gutschriften der AHV. (Foto: Shutterstock)

Philip Thomas: Das ist korrekt. Bei der AHV erhalten Sie für diejenigen Jahre Erziehungsgutschriften angerechnet, in welchen Sie sich um eines oder mehrere Kinder unter 16 Jahren kümmerten und deshalb weniger oder gar nicht erwerbstätig waren. Erziehungsgutschriften sind eine Kompensation für die Erziehungs­arbeit von Eltern. Mit diesen Gutschriften wird die AHV-Rente erhöht. Wenn Sie als unverheiratete Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, müssen Sie dies entweder bei der Kindesanerkennung beim Zivilstandsamt oder bei der Kinderschutzbehörde melden. Dabei können Sie auch die Zuteilung der Erziehungs­gutschriften klären: Es besteht die Möglichkeit, die Gutschriften zu teilen oder ganz dem einen oder anderen ­Elternteil anrechnen zu lassen. Dabei ist zu berücksichtigen, welcher Elternteil ­seine Erwerbstätigkeit stärker einschränkt als der andere. Demjenigen Elternteil, der voraussichtlich den überwiegenden Teil der Betreuungsleistung für die gemein­samen Kinder erbringen wird, ist die ­ganze Erziehungsgutschrift anzurechnen. Eine Teilung ist zweck­mässig, wenn beide Eltern in gleichem Umfang Betreuungsleistungen für die gemeinsamen Kinder erbringen. Sollte sich die Situation ­verändern, können Sie die Anrechnung der Erziehungsgutschriften jederzeit dem geänderten Betreuungs­modell anpassen.

1 Kommentar

  1. Heule-Völer Otto u. Beatrice

    Wir erhalten Fr. 3000.–mtl. AHV-Rente inkl. Ergänzungsleistungen u. Erziehungsgutschriften.
    Meiner Meinung nach ist dies sehr knapp berechnet.
    Den Lebensbedarf von Fr. 1’975.– erreichen wir nach
    den monatlichen Zahlungen nie. Welches Ehepaar kommt noch mit Fr. 3000.– aus?

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