Das offene Ohr

Im Ausland: Wie bin ich bei Unfall oder bei Krankheit versichert?

Myriam Muff von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Nachdem ich auf Ende dieses ­Monats meine Vollzeitstelle gekündigt habe, werde ich vier Monate reisen. Für die Zeit danach habe ich bereits wieder eine Stelle. Da ich oft in ferne Länder reise, habe ich für den Fall einer Krankheit eine spezielle Reisever­sicherung abgeschlossen. Wie sieht es aus, wenn ich einen Unfall mache? Bin ich dann über meine bisherige Unfallversicherung versichert?

SICHER UNTERWEGS. Wer kündigt und auf Reisen geht, muss sich um die nötige Versicherung kümmern. (Foto: Pixabay)

Myriam Muff: Nein. Über Ihre bis­herige Vollzeitstelle sind Sie obligatorisch bis 31 Tage ab dem letzten Arbeitstag gegen Nichtberufsunfälle versichert. Danach geniessen Sie ­keine Unfalldeckung mehr. Um Ihren Versicherungsschutz um bis zu sechs weitere Monate zu verlängern, können Sie nahtlos eine sogenannte Abredeversicherung bei der Suva abschliessen. Damit sind Sie nicht nur versichert, wenn Sie in der Schweiz einen ausserberuflichen Unfall er­leiden, sondern auch auf Ferienreisen im Ausland, und zwar weltweit. Zu den Leistungen gehören beispielsweise die medizinische Behandlung, Bergungs- und Rettungsmassnahmen sowie medizinisch notwendige Reisen und Transporte. Wichtig: Die Abredeversicherung müssen Sie vor dem Ende der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung abschliessen und bezahlen (CHF 45.– pro Monat). Sie kann nicht gekündigt werden. Deshalb empfiehlt es sich, sie nur für die benötigte Zeitdauer abzuschlies­sen. In Ihrem Fall also bis vor Antritt Ihrer neuen Stelle. Danach sind Sie wieder über Ihren neuen Arbeitgeber obligatorisch versichert, und zwar nicht nur für Berufsunfälle, sondern auch für Nichtberufsunfälle, falls Sie wieder mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten.

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