Das offene Ohr

Invalidität: Darf die Arbeitslosen­kasse die Taggelder kürzen?

Nicole Debrunner von der Unia-Arbeitslosenkasse beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Kurz nachdem ich meine Stelle verloren hatte, erlitt ich auch noch einen schweren Unfall. Die Beschwerden sind so stark und langanhaltend, dass ich mich bei der Invalidenversicherung anmelden musste. Diese hat mir nun eine halbe Rente zugesprochen. Jedoch will mir die Arbeitslosenkasse seither meinen versicherten Verdienst und damit mein Taggeld entsprechend kürzen. Darf die Arbeitslosenkasse das machen?

TAGGELD: Bei Invalidität muss die Arbeits­losenkasse den versicherten Verdienst anpassen. (Foto: Pixabay)

Nicole Debrunner: Ja. Das Vorgehen der Arbeitslosenkasse ist korrekt. Die Leistungspflicht der Arbeitslosenver­sicherung beschränkt sich auf die verbleibende Erwerbsfähigkeit der ver­sicherten Person. Wenn eine Person also unmittelbar vor oder während der Arbeitslosigkeit invalid wird, so entspricht die Arbeitsfähigkeit nicht mehr derjenigen vor der Arbeitslosigkeit. Als Basis für die Berechnung der Taggelder dient jedoch der Verdienst vor der Invalidität. Sie ­erhalten von der IV eine halbe Rente, was wiederum bedeutet, dass Sie nur noch zu 50 Prozent erwerbsfähig sind. Deshalb hat die Arbeitslosenkasse den versicherten Verdienst angepasst. Die Anpassung erfolgt ab dem Monat, ab dem Anspruch auf eine IV-Rente besteht. Allerdings federt die IV-Rente die Reduzierung der Arbeitslosenentschädigung ab.

Schreibe einen Kommentar

Bitte fülle alle mit * gekennzeichneten Felder aus.