Das offene Ohr

Pensionierung: Erhalte ich keine Taggelder mehr?

Myriam Muff von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich hatte im Januar 2018 einen ­Unfall. Deshalb erhielt ich von der Unfallversicherung Taggelder. Letzten November hat mir die Unfallversicherung mitgeteilt, dass sie die Tag­gelder nicht mehr bezahle, weil ich im Dezember 2018 pensioniert ­werde. Ist dieses Vorgehen korrekt?

UNFALL: Solange Sie nicht vollständig geheilt sind, erhalten Sie auch nach der Pensionierung Taggelder. (Foto: iStock)

Myriam Muff: Nein. Weder das Erreichen des AHV-Alters noch das eigent­liche Datum der Pensionierung ist ein Grund zur Einstellung von Unfalltag­geldern. Ihr Taggeldanspruch besteht weiter, sofern Sie die volle Arbeits­fähigkeit nicht wiedererlangt haben oder die Heilbehandlung nicht abgeschlossen ist. Erst wenn die Heil­behandlung abgeschlossen und damit der sogenannte medizinische End­zustand erreicht ist, darf die Ver­sicherung die Taggelder einstellen. Im Anschluss muss die Unfallversicherung dann einen allfälligen Renten­anspruch prüfen. Ich empfehle Ihnen deshalb, die Unfallversicherung per Einschreiben um weitere Taggelder zu ersuchen. Es kann sein, dass die Unfallversicherung an der Einstellung der Taggelder festhält. Dann müssen Sie sofort handeln, da die Einsprachefrist nur 30 Tage beträgt: Als Unia-Mitglied können Sie sich an die Beratungs­stelle Ihrer Unia-Sektion wenden.

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