Das offene Ohr

Arbeitszeugnis: Was tun, wenn die Firma sich weigert?

Philip Thomas von der Unia-Rechtsabteilung beantwortet Fragen aus der Arbeitswelt.

Ich habe die Arbeitsstelle gewechselt und von meiner ehemaligen Firma ein Arbeitszeugnis verlangt. Trotz mehr­maliger Mahnung habe ich jedoch ­immer noch kein Zeugnis erhalten. Ich habe doch ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis?

IN JEDEM FALL: Wenn Sie die Stelle wechseln, haben Sie immer Anrecht auf ein Arbeitszeugnis Ihrer alten Firma. (Foto: Fotolia)

Philip Thomas: Ja. Nach Beendigung des vorherigen Arbeitsverhältnisses muss Ihnen Ihre ehemalige Firma ein ­Arbeitszeugnis ausstellen. Gemäss dem Obligationenrecht haben Sie einen rechtlichen Anspruch darauf. Da Sie bis heute kein Arbeitszeugnis erhalten haben, können Sie einen eigenen Zeugnisvorschlag schreiben. Informieren Sie zudem Ihren Chef oder Ihre Chefin, dass Sie klagen werden, sollten Sie das Zeugnis nicht erhalten. Kommt es zu keiner Einigung, müssen Sie rechtliche Schritte unter­nehmen. Dafür müssen Sie zuerst das Schlichtungsverfahren einleiten und, falls es dort keine Einigung gibt, das zuständige Gericht anrufen. In einem solchen Fall wenden Sie sich am besten an das für Ihre Region zuständige Unia-Sekretariat. Man wird Ihnen dort gerne weiterhelfen.

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